Lüdenscheid. .

In insgesamt sechs möglichen Szenarien eines Nothaushalts befindet sich die Stadt in der Problemstufe IV. Das ist die Ausgangssituation für den ersten Haushalt der Stadt Lüdenscheid, in dem die Bürger direkte Mitwirkungsmöglichkeiten haben werden.

In der harmlosesten Form des Nothaushalts (Stufe I) sei der Ausgleich noch aus Rücklagen möglich, skizzierte Stadtkämmerer Karl Heinz Blasweiler am Mittwoch die verschiedenen Einstufungen. Die Stufe II sei gegeben, wenn auch die Ausgleichsrücklage erschöpft, aber noch kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich sei. Das werde aber erforderlich in der Stufe III, die dann eintrete, wenn die selben Kriterien vorliegen, aber der Haushaltsausgleich noch erreichbar sei.

Der Fall Lüdenscheid liege aber ernster: In dieser Stufe IV sei auch das Haushaltssicherungskonzept nicht mehr genehmigungsfähig, weil der Ausgleich in den Folgejahren nicht absehbar sei. Um zum Ausgleich zu kommen, werde Eigenkapital aufgezehrt.

Zwei Szenarien noch schlimmer

Lediglich zwei Szenarien sind aus Sicht der Finanzfachleute noch schlimmer; wenn nämlich in der Stufe V zwar noch Eigenkapital zur Abdeckung des Defizits vorhanden sei, aber das Ende der Deckungsmöglichkeit absehbar ist, und in der Stufe VI schließlich das Eigenkapital aufgezehrt sei und die Überschuldung eintrete. Das sei das Szenario, in dem beispielsweise ein Firma zwangsläufig die Insolvenz anmelden müsse, so Blasweiler.

Unter den Folgen des Nothaushaltsrechts hat die Stadt bereits jetzt zu leiden: Es bedeutet in der Konsequenz Eingriffsrechte für die Aufsichtsbehörde, die zwangsweise Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt und die Genehmigungspflichtigkeit für Investitionen, die anhand einer Dringlichkeitsliste priorisiert werden müssen. Hinzu kommen Beschränkungen bei der Einstellung und Beförderung von Personal und eine „deutliche Reduzierung“ freiwilliger Leistungen.