Nachrodt-Wiblingwerde. .

Sturzbesoffen auf zwei Rädern: Ein 26-Jähriger stand jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht. Er hatte mehrere Radtouren durch Nachrodt-Wiblingwerde gemacht - mit bis zu drei Promille Alkohol im Blut.

Offensichtlich kann dieser Mann nicht ohne seinen Drahtesel leben, ohne Alkohol jedoch auch nicht. Drei Mal hatte er sich erwischen lassen. Zunächst hatte er am 12. Dezember die Altenaer Straße befahren. Eine spätere Alkoholkontrolle hatte 2,55 Promille ergeben. Einen guten Monat später, am 18. Januar, war er mit rund drei über die Stenglingser Straße in Iserlohn geradelt und zuletzt, am 9. Februar, war er erneut in der Altenaer Straße mit etwa 2,5 Promille auf seinem Fahrrad erwischt worden. Drei Vorfälle – und bleibe nicht die ersten dieser Art.

„Ja, es trifft schon zu“, räumte der 26-Jährige jetzt vor Gericht ein und fügte, um Erklärung bemüht, hinzu: „Ich war der Meinung, es geht schon – anscheinend nicht.“

Grenze bei 1,6 Promille für Fahrradfahrer

Richter Dirk Reckschmidt wies ihn auf den Grenzwert von 1,6 Promille für Fahrradfahrer hin und fragte fast verblüfft: „Wie erreichen sie solche Werte?“ Der Angeklagte äußerte sich bereitwillig, versuchte es aber erst mit einer Ausrede: „Das schlägt bei mir ganz schnell an.“ Im Tatzeitraum habe er „nur“ Bier getrunken, ja, ein ganzer Kasten könne es jeweils gewesen sein. Und: „Wir trinken ja die großen Flaschen.“ Die dazu passende Erläuterung folgte prompt und konnte durchaus verärgern: „Man trifft sich, man muss ja nicht arbeiten.“

Die Vielzahl der Taten und die teils einschlägigen Vorstrafen bescherten ihm letztlich drei Monate Haft auf Bewährung und 100 Sozialstunden. Richter Dirk Reckschmidt nahm in der Urteilsbegründung kein Blatt vor den Mund: „Sie waren sturzbesoffen und sie wussten, dass sie das nicht dürfen. Bei den Promillewerten können die meisten nicht mehr laufen.“

Der trinkfeste „Radler“ nahm seine Strafe prompt und ohne Widerrede an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.