Mülheim/Düsseldorf. .
Die Start- und Landeerlaubnis für kleine Düsenflugzeuge am Flughafen Essen/Mülheim ist rechtswidrig. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Damit war die Klage eines Anwohners erfolgreich.
Ein Anwohner hat erfolgreich gegen die Start- und Landeerlaubnis für kleinere Düsenflugmaschinen am Flughafen Mülheim/Essen geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage des Mannes aus Essen am Donnerstag statt, weil für die Änderung des Betriebes des Flugplatzes zumindest eine Änderungsgenehmigung und möglicherweise auch ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich gewesen wären. Damit seien die vom Kläger angefochtenen Erlaubnisse für Starts und Landungen der kleinen Düsenjets rechtswidrig, hieß es.
Gegen das Urteil kann Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht werden. (ddp)