Holzwickede. .

Mit ‘nem Pils in der Hand, der Leidenschaft im Herz und dem Bekenntnis, dass Fußball das Leben sei… Das ist schon längst nicht einmal mehr belächelte Nostalgie einer wie auch immer gefärbten Fußball-Leidenschaft. Mit ‘nem Knüppel in der Hand, ‘ner Rakete in der Luft und der Polizei vor der Faust. Das scheint Ziel jedweden Strebens jener zu sein, die nicht Fans, sondern Ultras sein wollen. Wie Klaus K. aus Holzwickede, der sich selbst als BVB-Ultra sieht.

Dieser 18-Jährige (Name geändert) besteht trotz Festnahme und saftiger Strafen, trotz Eintrag ins Führungszeugnis und bundesweitem Stadionverbot darauf, Teil jener Fußball-Subkultur zu sein, die sich im Februar 2009 zur Randale und nicht zum Fußball verabredet haben. „Ich bin ein Ultra“, betonte er nach seinem erstinstanzlichen Urteil im Gespräch mit unserer Redaktion.

Mitläufer drängen in den Mittelpunkt

Trotz einer Direktverbindung vom Hauptbahnhof Dortmund nach Gelsenkirchen-Buer, wo an jenem Abend des 21. Spieltages das Ruhrgebiets-Derby in der Veltins-Arena angepfiffen werden sollte, kutschierten etwa 150 zumeist junger Männer kreuz und quer durchs Regionalnetz der Bahn, stets bestrebt, nicht ordnenden Kräften auszuweichen. „Selbst von Buer aus machten sie noch einmal einen Schwenk über Essen-West nach Buer-Süd“, erinnert sich heute Andreas Arlt, „szenekundiger Beamter“ des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen, an seinen Einsatz vor über einem Jahr: „Dann wollte man sich der polizeilichen Begleitung entziehen und durchstieß eine Absperrung.“ An diesem Einsatztag registrierte die Polizei Straftaten wegen Körperverletzung und Einsatz von Sprengstoff, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Landfriedensbruch…

Letztere Straftat, mit bis zu drei Jahren und in schweren Fällen mit Schusswaffe auch bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bewehrt, wirft man auch dem Holzwickeder vor. In seinem Verfahren vor dem Amtsgericht Unna charakterisierte Richter Christian Johann den Möchtegern-Ultra als „Mitläufer“, der möglicherweise zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei. Der Szene kundig ist Arlt hingegen der Auffassung, dass es mittlerweile nicht mehr die Rädelsführer, sondern die Mitläufer seien, die in der ersten Reihe stehen: „Weil sie halt dazugehören wollen.“ Dazu gehört dann zwangsweise auch, dass sie die Strafen zu ertragen haben. Im Fall des Holzwickeders 120 Stunden Freizeitarbeit und – weitaus schlimmer – zwei fußballfreie Wochenend-Arreste sowie bundesweit Stadionverbot.

Berufung vor dem
Landgericht

Für einen Ultra unerträglich. Weshalb er mittlerweile auch in die nächste Instanz und damit in Berufung geht. Wohlgemerkt: Gegen die Strafen, nicht gegen die Gesinnung.