Kamen.

Im Kamener Kreuz geriet der 43-jährige Zahntechniker zunächst ins Fadenkreuz von zwei „Hobby-Polizisten“, später ins Zuständigkeitsgewirr der Ermittlungsbehörden und schlussendlich fühlte er sich im Netz der Justiz gefangen und „erpresst“.

Begonnen hatte alles an einem Dienstag im Juni vergangenen Jahres, als der Zahntechniker aus Hückelhoven in einem Passat-Firmenwagen auf der A 2 in Richtung Hannover unterwegs war. Soweit stimmten die Aussagen aller Beteiligter gestern vor dem Amtsgericht noch überein. Während der Außendienstler im Kamener Kreuz aber nachvollziehbar erst am Kamener Kreuz von der A 1 auf die A 2 gewechselt sein will, wollten ihn die beiden Zeugen bereits vor dem Kreuz auf der A 2 wahrgenommen haben. Was keinerlei Bedeutung für die „vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs“ hatte, für die er sich gestern vor dem Gericht in Unna zu verantworten hatte.

Allerdings für das Erinnerungsvermögen der beiden Zeugen schon, zumal sich die Anklage allein auf derer Aussage stützte. Das Paar war zeitgleich in einem Skoda auf dem Weg Richtung Hannover, als ihnen der Passatfahrer auffiel: Er habe andere bedrängt, sie ausgebremst, bei Tempo 200 nur einen Sicherheitsabstand gehabt... Das Paar stellte sich fortan in den Dienst der Polizei und hielt via Handy Funkkontakt mit „Kollegen“. Sie stoppten den Passatfahrer unweit von Herford.

Der ungewöhnlichen Verfolgungsjagd selbst ernannter „Hilfssheriffs“ schloss sich eine Irrfahrt durch die Behörden an. Welcher Staatsanwalt war zuständig, welches Amtsgericht? Ein erster Urteilsversuch in Hamm erkannte zu viele Widersprüche und entschied auf eine Geldstrafe von 1800 Euro. Den Einspruch verhandelte gestern das Amtsgericht Unna, das gar einen Führerscheinentzug erwog. Was den Zahntechniker im Außendienst um seinen Job gebracht hätte und der sich entsprechend „erpresst“ fühlte. Schließlich einigte man sich auf 1500 Euro.

Ungeklärt blieb dabei allerdings die Zuständigkeit der Behörden und die Glaubwürdigkeit der Hilfspolizisten.