Ehepaar gestand fingierte Verkehrsunfälle und spürte Milde des Landgerichtes.Reparaturen zum Teil über das eigene Autohaus abgerechnet

Dorsten/Essen. Weil die Taten lange zurück liegen und die Angeklagten im Prozess ein Geständnis ablegten, zeigte die XVII. Strafkammer am Essener Landgericht ihr mildes Gesicht. Sie verurteilte ein Ehepaar, das früher ein Autohaus nahe der Dorstener Innenstadt betrieben hatte, wegen mehrfachen Betruges mit Verkehrsunfällen nur zu Bewährungsstrafen.

Der Ehemann, 58 Jahre alt, bekam für acht Fälle zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung, die 55 Jahre alte Ehefrau für zwei Fälle sieben Monate, ebenfalls mit Bewährung. Damit nahm ein auf mindestens vier Prozesstage angesetztes Strafverfahren am Donnerstag zum Auftakt der Hauptverhandlung ein schnelles Ende.

Ursprünglich waren dem Angeklagten 13 und seiner Frau 6 Fälle vorgeworfen worden. Einiges wurde aber eingestellt. Beide sollen mit Komplizen Verkehrsunfälle fingiert haben, um so zu Unrecht Geld von der Kraftfahrzeugversicherung zu kassieren. Insgesamt belief sich der Schaden auf 75 000 Euro.

Diesmal sah sich der Angeklagte einer besseren Beweislage gegenüber als vor Jahren. Damals war ihm wegen fingierter Verkehrsunfälle, im Volksmund auch "Autobumsen" genannt, vor dem Dorstener Schöffengericht der Prozess gemacht worden. Das Verfahren endete damals aber mit einem Freispruch.

Die dem Ehepaar jetzt vorgeworfenen Taten umfassten den Zeitraum vom 14. August 1999 bis zum 8. März 2004. Die Anklage ging von einem gewerbsmäßigen Betrug aus, weil mit den Versicherungsgeldern ein Teil des Lebensunterhaltes bestritten worden war. Offenbar reichten die Einnahmen aus dem Autohaus dafür nicht aus.

Mal gab es Auffahrunfälle, oder ein Fahrzeug fuhr in die Leitplanken. Die Unfallorte lagen in Deutschland, aber auch in Italien oder Holland. Beliebt war Steinschlag als Ursache des zerbeulten Autolacks oder ein Glasbruch. Tritte gegen das Auto zählten ebenfalls zu den reklamierten Beschädigungen. Praktisch: Die Schadenshöhe ließ sich durch Rechnungen oder Kostenvoranschläge des eigenen Autohauses belegen.

Nach Verlesung der Anklage erklärten die Angeklagten sich zu Geständnissen bereit. Ein Schritt, den die Gerichte mit Strafrabatt honorieren. So kam das Paar mit einem blauen Auge davon. -ette