Urteil stützt sich auf sein freimütiges Geplauder über seine Gewinnbeteiligung. Freispruch für schwerwiegendere Vorwürfe

Dorsten. "Unglaublich" fand der 34-jährige Bottroper das Urteil der VI. Essener Strafkammer, das er gerade akzeptiert hatte und damit rechtskräftig werden ließ. Sechs Monate Haft mit Bewährung wegen Zuhälterei bekam er und muss zudem 2500 E an sein Opfer, eine 23-Jährige, zahlen. Sie hatte er bei ihrer Arbeit als Prostituierte im Dorstener "Partytreff" und in Paderborn "begleitet" und Geld kassiert. Immerhin kam der Bottroper am Mittwoch aus der U-Haft heraus, und seine Freunde bugsierten ihn schnell aus dem Gerichtssaal, damit er "nicht jetzt noch wegen Beleidigung zwei Jahre kriegt".

Der gelernte Chemikant und selbst ernannte Profipokerspieler redet viel und schnell. Wegen Menschenhandels und Vergewaltigung hatte er sich vor Gericht verantworten müssen. Von diesen Vorwürfen sprach die Kammer ihn frei. Die Verurteilung wegen Zuhälterei stützte sie vor allem auf die freimütige Plauderei des 34-Jährigen. Er habe für die Dame viele Dinge erledigt und sie gefahren, hatte er erzählt, und dafür rund 30 Prozent von ihrem täglichen Verdienst kassiert. Insgesamt will er von Juni bis Juli 2005 etwa 900 bis 1200 Euro an ihr verdient haben, "wenn man von verdienen sprechen darf, Frau Vorsitzende". Für Staatsanwältin Vollmer, aber auch für das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Wendrich-Rosch war damit die Zuhälterei erfüllt, auch wenn Verteidiger Burkhardt Benecken irrig meinte, dieser Tatbestand sei längst abgeschafft.

Recht hatte der Verteidiger aber damit, dass die Vorgeschichte des Falls "merkwürdig" sei. Denn ausgerechnet der Angeklagte hatte die 23-Jährige vor zwei Jahren in Duisburg angezeigt, weil sie und unbekannte Komplizen ihn überfallen und 20 000 Euro erbeutet hätten. Als die Polizei sie als Beschuldigte vernimmt, erklärt sie nach geraumer Zeit, dass er und sein Bruder sie in die Prostitution gezwungen und mehrfach vergewaltigt hätten. Böse hörten die Drohungen sich an: Sie würden ihrer Schwester den Kopf und dem Vater die Beine abschlagen. In ihrer nichtöffentlichen Aussage ergaben sich Zweifel an diesen Vorwürfen, so dass auch die Staatsanwältin in diesen Punkten Freispruch beantragte. Der Angeklagte gab sich im letzten Wort geschlagen: "Merkwürdig, erst sind 20 000 Euro weg, und jetzt muss ich noch 2500 Wiedergutmachung zahlen." -ette