Die Fahndungserfolge der Sonderkommission „Polly” stehen als Angeklagte nach und nach vor Gericht: Nachdem vor zwei Wochen der Serieneinbrecher Ronny M. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde, musste sich Christoph W. verantworten.

14 Einbrüche (Straftatbestand schwerer Diebstahl) in Geschäftslokale und einen in eine Wohnung wurden ihm zur Last gelegt, dazu vier Pkw-Diebstähle. Alle begangen in Dorsten, Haltern, Bottrop, Borken und Schermbeck, mit wechselnden Mittätern, gegen die noch gesondert verhandelt wird.Die Autos – bevorzugte Marke Ford Fiesta – sollen benutzt worden sein, um zum jeweiligen Tatort zu kommen. Eine Fahrt endete dabei in einem Maisfeld bei Lembeck, die Insassen waren auf dem Rückweg von einem Bruch in Bottrop, als der Wagen von der Straße abkam. Die Täter flohen, zurück blieb das demolierte Fahrzeug.„Mit den Autodiebstählen habe ich nichts zu tun”, sagte der 25-Jährige, der auch eine Beteiligung an zehn weiteren Taten aus der Anklageschrift bestritt. Letztlich blieben acht Fälle übrig, die Christoph W. gestand.Die spektakulärste Tat war hierbei der Einbruch in einen Unternehmen, dass sich auf HiFi-Anlagen für Autos spezialisiert hat: die Täter kamen übers Dach, deckten ein Stück der Bedachung ab und erbeuteten hochwertige Musikgeräte. Einen Ford Mondeo ließen sie auch noch mitgehen; Gesamtschaden: rund 20 000 Euro.Aus „verfahrensökonomischen Gründen” erklärte sich die Staatsanwaltschaft bereit, das weitere Verfahren um die bestrittenen Taten einzustellen, weil diese gegenüber der zu erwartenden Gesamtstrafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen (§ 154 a StPO). Und weil die drei als Zeugen geladenen, mutmaßlichen Mittäter gar nicht erst erschienen waren. Gegen diese verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld von jeweils 150 Euro, ersatzweise drei Tage Haft.Eine „erhebliche Vorbelastung” attestierte der Staatsanwalt dem arbeitslosen Angeklagten, der nie einen Beruf erlernt hat. Die „Karriere” des Vaters einer sechs Monate alten Tochter beginnt 1997 mit einer Körperverletzung und endete vorerst mit gewerbsmäßigem Diebstahl und Hehlerei im Jahr 2005. Zur Zeit befindet sich W. in einer Suchttherapie, eine aktuelle Freiheitsstrafe ist deshalb erst einmal zur Bewährung ausgesetzt.Das gilt nicht für das Urteil von Donnerstag für gewerbsmäßigen Bandendiebstahl, weil er seinen Lebensunterhalt durch die Beutezüge bestritten hat: zwei Jahre und sechs Monate verhängte das Schöffengericht, der Staatsanwalt hatte drei Jahre und drei Monate beantragt.