Lünen. Er war bereits wegen Vergewaltigung verurteilt und sollte kurz darauf seine Haftstrafe antreten. Doch dann soll er erneut ein schweres Verbrechen begangen haben. Im Gefängnis wartet ein 34-jähriger Lüner jetzt auf seinen Prozess.

Versuchte schwere Vergewaltigung und versuchten Mord wirft ihm die Dortmunder Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vor. Tatort am 27. April 2014 war nach den Ermittlungen eine Wohnung in Alstedde.

Dort hat der Lüner laut Anklage eine 22-jährige Frau zunächst zu vergewaltigen versucht und sie dann aus dem Fenster gestoßen. Sie fiel acht Meter tief aus dem Dachfenster und überlebte schwer verletzt.

Erst Feier, dann Vergewaltigung und Sturz?

Es war offenbar eine Zufallsbekanntschaft. Die 22-jährige lebte ohne festen Wohnsitz in Berlin und wollte per Anhalter nach Köln fahren. Ein Lüner nahm sie mit. Als es um eine Übernachtungsmöglichkeit ging, so die Staatsanwaltschaft damals, kam der Mann aus Alstedde ins Spiel, ein angeblicher Freund des Lüner Autofahrers.

"Man ging erst zusammen feiern, und dann kam es zum Streit", berichtet Staatsanwalt Henner Kruse, der die Anklageschrift verfasst hat.

Danach soll der damals 33-jährige der Frau ein Klappmesser vorgehalten haben. "Er soll sie zum Oralsex und zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben", so Kruse. Zum Schein habe die 22-jährige eingewilligt, sei ins Wohnzimmer gegangen und habe dort das Dachfenster geöffnet, um um Hilfe zu rufen. Dann, so Anklagevorwurf, soll er sie in die Tiefe gestoßen haben.

Mann war bereits 2013 verurteilt gewesen

Was die 22-jährige nicht wusste: Sie war einem verurteilten Vergewaltiger in die Hände gefallen. "Am 26. August 2013 hat das Lüner Amtsgericht ihn wegen Vergewaltigung und Nötigung zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt", berichtet Staatsanwalt Kruse.

Das Urteil sei am 18. Februar 2014 rechtskräftig geworden. "Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, leiten wir die Vollstreckung ein", erklärt der Staatsanwalt den Gang des Verfahrens. Darüber vergingen dann noch etliche Wochen. Sonst wäre der jetzt angeklagte Lüner am 27. April 2014 nicht mehr auf freiem Fuß gewesen.

Termin für das Verfahren steht noch nicht fest
Für das Verfahren vor dem Dortmunder Schwurgericht steht laut Staatsanwaltschaft noch kein Termin fest.
Dass der Angeklagte zur Zeit eine Haftstrafe verbüßt, kommt den Justizbehörden entgegen.
Säße er in Untersuchungshaft, dürften laut Strafprozessrecht nur sechs Monate bis zur Hauptverhandlung vergehen.
Bei Überschreiten der Frist müsste das Oberlandesgericht prüfen, ob über die sechs Monate hinaus weiterhin Untersuchungshaft angeordnet werden darf.