Berlin. Aus Datenschutzgründen sollte die Sprachsteuerung von Smart-TV und Smartphone bei Nichtnutzung deaktiviert werden. Angst vor der Wanze im Wohnzimmer wohl unbegründet.

Wer die Sprachsteuerung von Smart-TV und Smartphone nicht nutzt, sollte sie aus Datenschutzgründen deaktivieren. Das rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Wir raten außerdem, die Datenschutzbedingungen und die AGB der Smart-TV-Anbieter gründlich zu lesen", sagt Verbraucherschützerin Barbara Steinhöfel. Hintergrund ist ein Medienbericht, nach dem gewisse Fernseher des Herstellers Samsung dauerhaft die Gespräche ihrer Nutzer nach Sprachkommandos abhören.

Doch mittlerweile gibt es offenbar leichte Entwarnung: "Wir gehen nicht davon aus, dass eine dauerhafte Wanze im Wohnzimmer steht", sagt Andreas Sachs, Referatsleiter IT-Sicherheit beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Auch Samsung hat mittlerweile dementiert, dass ständig Aufnahmen aus dem Wohnzimmer ins Internet übertragen werden.

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Abschaltung mit wenigen Klicks möglich

Der bayerische Datenschützer rät trotzdem dazu, solche Funktionen nur zu aktivieren, wenn man sie auch wirklich nutzt. Denn es lasse sich nicht ausschließen, dass doch ab und an einzelne Worte übertragen werden, die nicht für den Fernseher gedacht waren. Über das Einstellungsmenü ist das mit wenigen Klicks möglich.

Und nicht nur Smart-TV hören auf die Stimme ihrer Eigentümer. Auch die meisten Smartphones haben mittlerweile Sprachassistenten. Dabei wird auch hier die Spracherkennung nicht auf dem Gerät durchgeführt, sondern aus Gründen der Rechenkapazität auf Unternehmensservern erledigt. Ob man seinem Smartphone oder einzelnen Apps den Zugriff auf das Mikrofon erlauben will, lässt sich dabei in den Einstellungen festlegen.

Apples Betriebssystem iOS etwa ermöglicht es im Datenschutz-Menü, Apps dieses Recht zu entziehen. So lässt sich auch nachträglich noch einstellen, wann das Telefon mithören darf. Die Sprachassistentenfunktion von Android, iOS und Windows Phone lässt sich auch dauerhaft abschalten.