Essen. Im Stau schnell mal über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt - das mag ziemlich verlockend sein. Aber darf ein Fahrer das auch? Gemeinsam mit dem Automobilclub von Deutschland (AvD) haben wir zehn wichtige Fakten über das richtige Verhalten auf der Autobahn zusammengetragen.
Notorische Mittelspurfahrer, Raser und Drängler, verträumte Schleicher - beim Fahren auf der Autobahn trifft man täglich auf Mitmenschen, die die Verkehrsregeln entweder nicht kennen oder sie bewusst ignorieren. Aber was ist eigentlich erlaubt, was im Ausnahmefall noch geduldet - und was eindeutig verboten? Zehn Fragen, zehn Antworten:
Darf ich auf der Autobahn rechts überholen?
In der Regel nicht. Auf dem Mittelstreifen der dreispurigen Autobahn schleicht ein alter Kleinwagen vor sich hin. Die Versuchung, den Schleicher einfach rechts zu überholen ist groß. Der AvD (Automobilclub von Deutschland) rät davon allerdings ab: „Das Rechtsüberholen auf der Autobahn ist im Grundsatz strengstens verboten“, so die Experten. Erlaubt ist es nur, wenn sich auf mehreren Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben. Wenn auf der linken Fahrspur eine Kolonne steht oder man mit höchstens 60 km/h fährt, darf auf der rechten Fahrspur mit einem Geschwindigkeitsunterschied von maximal 20 km/h überholt werden. Eine Ausnahme bilden Fahrstreifen, die durch dicke, weiße Streifen getrennt sind, etwa wenn sich Autobahnen bei einem Autobahnkreuz teilen. Dort ist das Überholen auch auf der rechten Spur erlaubt.
Darf ich auf dem Mittelstreifen bleiben?
Im Grunde ja. Es ist ein Irrglaube, dass Fahrzeuge auf einer drei- oder mehrspurigen Autobahn nur zum Überholen nach links ausscheren dürfen. Denn konkret erlaubt die Straßenverkehrsordnung, dass Kraftfahrzeuge den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren. Allerdings unter der Voraussetzung: Hin und wieder muss rechts ein anderes Fahrzeug fahren. Man sollte das nächste Fahrzeug auf der rechten Spur, das man überholen will, sehen können, rät der AvD. „Es ist also nicht vorgeschrieben, dass man jede Lücke nutzen muss, die rechts auftaucht. Entscheidend ist, dass man keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindert, wenn man auf der Mittelspur bleibt“, so die Experten.
VerkehrDarf ich auf der Autobahn so laut Musik hören, wie ich will?
Jein. Es gibt keine vorgeschriebene Dezibel-Grenze. Aber grundsätzlich gilt, dass die Musik nicht vom Verkehr ablenken darf. Man muss jederzeit das Martinshorn der Polizei oder des Krankenwagens hören können. Wer Einsatzkräfte behindert, muss mit Bußgeld rechnen.
Allerdings verboten sind Headsets mit zwei Kopfhörern. Lediglich Freisprecheinrichtungen mit nur einem Knopf im Ohr sind zulässig, sofern die Hörleistung auf dem „freien” Ohr beim Autofahrer nicht eingeschränkt ist. Als Strafe sind hier Bußgelder von zehn Euro möglich. Doch nicht nur die: Theoretisch drohen auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Wird beispielsweise ein mit Martinshorn querender Rettungswagen gerammt, weil die Musik im Auto zu laut gestellt war, könnte das dem Autofahrer auch als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Auf den Standstreifen? Nur im echten Notfall
Darf ich am Stau vorbei über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt fahren?
Auf keinen Fall. Die Standspur gehört zwar zur Autobahn, ist jedoch nicht Bestandteil der Fahrbahn. Gefährlich ist an solchen Situationen vor allem, dass andere Fahrer nicht damit rechnen, dass sich auf dem Seitenstreifen ein Auto von hinten nähert. Schert dann noch ein weiterer Fahrer aus, kommt es schnell zum Unfall. „Verursacht man so einen Unfall, kann die Haftpflichtversicherung das Verhalten als grobe Fahrlässigkeit werten und den Unfallfahrer in Regress nehmen“, so die AvD-Experten. Außerdem müsste der Fahrer die Schäden am eigenen Fahrzeug selbst tragen. Teuer wird es auch, wenn die Polizei einen Fahrer erwischt, der über den Standstreifen abkürzen möchte. Das kostet mal eben 75 Euro, zudem gibt es zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Wer außerdem noch andere gefährdet, zahlt bis zu 110 Euro.
Darf ich dem Standstreifen halten, wenn ich mal muss?
Nein, der Standstreifen ist für wirkliche Notfälle gedacht, also bei akuten gesundheitlichen Problemen oder bei einer Autopanne. Wer dort anhält, nur um seine Notdurft zu verrichten, muss mit einem Bußgeld rechnen, zumal auch Wildpinkeln verboten ist. Bei einem langandauernden Stau drücken die Ordnungshüter allerdings mal ein Auge zu. Verboten ist es übrigens auch, auf dem Standstreifen zu halten, um das Navi neu einzustellen oder sich vor einem großen Autobahnkreuz mal eben auf der Karte zu orientieren.
Darf ich das Handy benutzen, wenn ich im Stau stehe?
Ein Unfall, die Bergungsarbeiten laufen. Das Radio meldet 15 Kilometer Stau auf der Autobahn. Sich mal die Füße vertreten - das wäre jetzt schön. Oder eben mal zu Hause anrufen, dass es später wird. Ohne Freisprechanlage telefonieren darf ein Autofahrer allerdings nur, wenn sein Wagen steht und der Motor aus ist. Wer in einem rollenden Wagen mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt 40 Euro und erhält einen Punkt. Bei laufendem Motor gilt: „Ein Handy darf im Auto nur in die Hand genommen werden, um es von einem Platz auf einen anderen zu legen“, so die AvD-Experten. Verboten ist bei laufendem Motor übrigens auch, ein Gespräch aktiv wegzudrücken oder Telefon-Apps zu nutzen. Das Aussteigen ist nur erlaubt, wenn der Verkehr auf allen Spuren, etwa bei einer Vollsperrung, längere Zeit komplett still steht.
Ausbremsen ist keine erlaubte Erziehungsmaßnahme
Darf ich ein zu schnelles Fahrzeug ausbremsen?
Nein. Das „erzieherische Ausbremsen“ ist nicht erlaubt. Der langsamere Wagen darf natürlich seinen eigenen Überholvorgang sicher abschließen, muss sich aber dann wieder auf der rechten Spur einordnen, ohne den schnelleren Wagen zu gefährden. Nicht erlaubt sind allerdings auch die so genannten Elefantenrennen, wie sie sich Lkw mitunter liefern und dabei den Verkehr auf der Autobahn blockieren.
Ist Lichthupe beim Überholen auf der Autobahn erlaubt?
Jein. Laut Straßenverkehrsordnung sind Warnzeichen, in diesem Fall Lichtzeichen, außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, um darauf hinzuweisen, dass man überholen will. Das gilt allerdings nur für kurze Signale. „Längeres Aufblenden und dichtes Auffahren kann strafbare Nötigung sein“, so die AvD-Experten. Ist die rechte Normalspur der Autobahn frei, darf der Überholende durch kurzes Betätigen der Lichthupe zur Freigabe der Überholspur auffordern – das Ausweichen durch Drängeln aber keinesfalls erzwingen.
Heben Autobahnauffahrten das Tempolimit auf?
Tempolimit 120 km/h. Und dann kommt eine Auffahrt, nach der das Limit nicht per Verkehrsschild wiederholt wird. Für viele ist das eine Freigabe, um aufs Gas zu treten. In der Stadt wird das Temposchild schließlich auch nach jeder Kreuzung wiederholt. Für Autobahnen gilt das allerdings nicht. Dort muss das Tempolimit mit einem Schild aufgehoben werden. Allerdings sollten hinter allen Autobahn-Auffahrten, Raststätten und anderen Zufahrten Tempolimit-Schilder aufgestellt werden, damit die neu Auffahrenden wissen, welches Tempo gilt.
Ist es strafbar, wenn mir auf der Autobahn das Benzin ausgeht?
Das rote Lämpchen leuchtet schon länger, aber bis zur nächsten günstigen Tankstelle könnte es noch reichen. Tut es aber nicht. Wer mit leerem Tank auf der Autobahn stehen bleibt, muss mit einer Strafe rechnen, weil es eine vermeidbare Verkehrsbehinderung ist. Dass beim Fahren Benzin verbraucht wird und sich so der Tank leert, ist schließlich absehbar. Der Autofahrer ist dann gezwungen, auf der Autobahn oder dem Standstreifen zu halten und das ist verboten, so lange es sich nicht um einen Notfall handelt.