Frankfurt/Main. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Autobastler stets einen guten Draht zu ihrer Versicherung pflegen und gegebenenfalls die Police "tunen"- insbesondere wenn die Motorleistung gesteigert wird. Darauf weist der Automobilclub AvD hin.

Die Winterzeit ist traditionell «Bastelzeit». Etliche Autotuner haben neue Zubehörteile im Visier, die in den kommenden Wochen eingebaut werden sollen. Bei aller Vorfreude auf mehr PS oder ein individuelleres Aussehen sollten Autobesitzer aber nicht vergessen, dass es für Tuning bestimmte Spielregeln gibt. «Nicht alles, was den Tuningfreund erfreut, ist erlaubt», mahnt der Kornwestheimer Anwalt Michael Winter. Erlösche durch Um- oder Anbauten, Motortuning oder Karosserieänderungen die Betriebserlaubnis, drohten Bußgelder.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Autobastler zudem stets einen guten Draht zu ihrer Versicherung pflegen und gegebenenfalls die Police «tunen». Besitzer von aufgemotzten Fahrzeugen, die dies versäumt hatten, zogen in einigen Gerichtsverfahren den Kürzeren, wissen die Tuning-Fachleute des Automobilclubs AvD in Frankfurt am Main. Solchen Ärger kann man - nach Ansicht des AvD - leicht vermeiden, wenn alle Teile korrekt in den Zulassungsdokumenten eingetragen und aufwendige Umbauten rechtzeitig der Versicherung gemeldet werden.

Nach Chip-Tuning unbedingt Versicherung anpassen

«Insbesondere wenn die Motorleistung gesteigert wird - beispielsweise durch Chip-Tuning - sollte man unbedingt seine Assekuranz informieren», rät Frank Bonifer, AvD-Versicherungsfachmann. «Meist erhöht sich dann die Prämie, denn das getunte Fahrzeug muss risikogerecht neu eingestuft werden.» Hintergrund ist, dass sich Veränderungen am Fahrzeug auf das Fahrverhalten auswirken können. Durch Tuning werden Autos sportlicher und schneller, somit steigt die Unfallgefahr.

Der AvD bietet auf seiner Homepage gemeinsam mit der Initiative TUNE IT! SAFE! einen neuen Service an. Diese Interessengemeinschaft wird getragen vom Bundesverkehrsministerium, von Autoclubs, Verkehrswachten, Polizei oder Sachverständigenorganisationen. Auf der AvD-Seite beantwortet der virtuelle Tuning-Experte «Mr. Safe T.» alle Fragen rund um Tieferlegung, Spoiler, Fahrwerk, Bremsen, Räder und Umbauten.

Doch bereits beim Kauf der Teile sollte man auf Qualität achten. Das sei enorm wichtig, appelliert der AvD mit «Mr. Safe T.» Es tummelten sich viele schwarze Schafe auf dem Markt, die qualitativ minderwertige Billig-Produkte anböten. Die Folgen könnten verheerend sein und sogar Menschenleben gefährden.

Betriebserlaubnis kann erlöschen

Der «getunte» Draht zur eigenen Versicherung spart nicht nur Ärger, sondern womöglich auch Geld. Fest ein- oder angebaute Tuning-Teile im Wert von bis zu 5000 Euro sind in der Regel beitragsfrei mitversichert - vorausgesetzt sie sind bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen worden. Bei nicht-eintragungspflichtigem Zubehör muss zumindest die dazugehörige ABE, die nötige Bauartgenehmigung, ein Teilegutachten oder die Bescheinigung der Anbauabnahme mitgeführt werden. «Die Versicherung setzt voraus, dass alle eingebauten Tuning-Teile zulässig sind. Wurde allerdings unsachgemäß oder gesetzeswidrig getunt beziehungsweise ein Teil verbaut und nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, und man verliert damit im Fall der Fälle seinen Versicherungsschutz», erklärt AvD-Experte Bonifer.

Nach einem Unfall kann es hin und wieder schwierig sein, den durch Tuning oder hochwertige Airbrush-Verzierungen gesteigerten Wert des Fahrzeugs ersetzt zu bekommen. Deshalb empfiehlt der AvD, alle Rechnungen aufzuheben, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, was die exotische Lackierung oder die Spezial-Felge gekostet hat. Das erleichtert die Schadensabwicklung. Besonders aufwendige, kostspielige Umbauten am Auto sollte man seiner Versicherung also immer mitteilen, damit teures Zubehör tatsächlich mitversichert ist. (ddp)

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