Bremen. Missachten roter Ampeln, Umfahren geschlossener Bahnschranken, fehlende Rücksichtnahme: bei all diesen Delikten sind auch Radfahrer von den gestiegenen Bußgeldern betroffen. Darauf weist der ADFC hin.
Die Änderungen im Bußgeldkatalog und im Straßenverkehrsgesetz zielen zwar in erster Linie auf Kraftfahrer, die durch Rasen, Drängeln und Alkohol- oder Drogenkonsum auffallen. Auch bleiben die Verwarnungsgelder bis 35 Euro unverändert und dazu gehören die meisten Verstöße im Fahrradverkehr. Indirekt sind aber auch Radfahrer von den gestiegenen Bußgeldern betroffen. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen hin. Für Verkehrsvergehen mit dem Fahrrad, die nicht ausdrücklich im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, wird der halbe Regelsatz verhängt.
Das wirkt sich besonders beim Missachten roter Ampeln aus. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn erläutert: «Die Bußgelder für Rotlichtverstöße betrugen bisher für motorisierte Verkehrsteilnehmer 50 bis 200 Euro und wurden differenziert auf 90 bis 360 Euro angehoben. Für Radfahrer sind die Beträge zu halbieren.» Radfahrer, die beim Überfahren einer roten Ampel ertappt werden, müssen zudem wie bei allen Bußgeldern ab 40 Euro mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Eintrag blieb ihnen allerdings bisher erspart, wenn die Polizei die Dauer des roten Signals von mehr als einer Sekunde nicht sicher nachweisen konnte.
Tipp: Bußgeldbescheide sorgfältig prüfen
Auch Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen und fehlende Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer kann Radfahrern nun Punkte bringen, da das Bußgeld für Kraftfahrer auf 80 Euro angehoben wurde. Am teuersten ist das Umfahren geschlossener Bahnschranken: Statt 225 kostet es für Radfahrer jetzt 350 Euro, hinzu kommen vier Punkte. Der Gesetzgeber begründet die Erhöhung damit, dass diese Ordnungswidrigkeit kaum anders als vorsätzlich begangen werden kann.
Der ADFC empfiehlt Radfahrern, Bußgeldbescheide generell sorgfältig zu prüfen und bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit Einspruch einzulegen. Huhn sagt: «Es kommt immer wieder vor, dass die Bußgeldstelle bei Rotlichtverstößen versehentlich den vollen Bußgeldsatz für Kraftfahrer anwendet und drei oder vier Punkte im Verkehrszentralregister eintragen lassen will.» (ddp)