Neues Jahr, neue Vorschriften Gesetzte und Regelungen. Die Autofahrer müssen sich im Jahr 2013 auf eine Reihe Veränderungen einstellen. Was wird neu?

Gültigkeit von Führerscheinen

Wer bislang nach der bestandenen Führerscheinprüfung in jungen Jahren jubelte „Die Pappe behalte ich bis ans Grab“, muss umdenken: Führerscheine, die die Behörden ab dem 19. Januar 2013 erteilen oder verlängern, sind nun auf 15 Jahre befristet. Danach muss das Dokument umgetauscht werden. Vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigte Führerscheine bleiben bis zum 18. Januar 2033 gültig. Neue Prüfungen oder ein obligatorischer Arztbesuch für Ältere sind bislang nicht vorgesehen.

Die EU will mit dem regelmäßigen Austausch dafür sorgen, dass das Lichtbild immer auf einem halbwegs aktuellen Stand ist. Zudem sollen Fälschungen und der Führerscheintourismus mit dem Erwerb oder Erschleichen einer Fahrerlaubnis im Ausland unterbunden werden.

Verlust von Papieren

Auch beim Ersatz für verlorengegangene Papiere oder beim Abschied vom uralten, grauen Dokument gibt es nur den limitierten Kartenführerschein. Aber Vorsicht: Nicht immer werden automatisch alle erworbenen Altrechte übertragen. Beim Umtausch ist daher darauf zu achten, dass erworbene „Besitzstände“ – etwa die alten deutschen Führerscheinklassen 1 (Motorräder), 2 (Lkw) oder 3 (Pkw) – bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben.

„Neuordnung“ der Führerscheinklassen

Gleichzeitig hat die EU die bisherigen Führerscheinklassen „geordnet“. So dürfen künftig bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse mit der Führerscheinklasse B grundsätzlich Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen gefahren werden. Zugwagen und Trailer werden dabei einfach addiert. Wer größere Wohnwagen oder Pferdeanhänger an den Haken nehmen will, muss sich zum Führerschein der Klasse B die neue Schlüsselzahl 96 eintragen lassen. Dann dürfen Zugkombinationen von mehr als 3,5 bis maximal 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Voraussetzung hierfür ist eine theoretische und praktische Fahrschulung von mindestens sieben Stunden. Eine separate Prüfung erfolgt nicht.

Auch bei Zweirädern und Co. wird einiges durcheinander gewürfelt. Übersichtlicher ist es nicht geworden. So fallen Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt jetzt auch dann unter die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen. Die neue Klasse AM mit einem Mindestalter von 16 Jahren umfasst nun zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 Kubikzentimetern Hubraum beziehungsweise 4 kW/5 PS Leistung.

Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird als Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre) eine eigenständige Führerscheinklasse, die sich nicht mehr automatisch nach zwei Jahren zur unbeschränkten Klasse A erweitert. A2 wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm.

Trikes sind jetzt nicht mehr dem Pkw-Führerschein der Klasse B, sondern den Motorradklassen zugeordnet. So berechtigt A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW/20 PS. Leistungsstärkere Trikes benötigen die Klasse A.

Wer allerdings den Pkw-Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf auch weiterhin Trikes fahren.

Punkte-Reform

Jeder Lappen ist an Punkte gekoppelt. Weiterhin gilt es, am besten keine Punkte auf dem Konto in Flensburg zu haben. Sonst ändert sich einiges – aber vermutlich erst 2014. Das neue System sieht vor, dass Delikte nicht mehr mit einem bis sieben Punkten bewertet werden – sondern je nach Schwere nur noch mit ein, zwei oder drei Punkten. Der Führerschein ist dadurch aber schon mit acht statt bisher 18 Punkten weg. Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Dazu gehören das Einfahren ohne Plakette in eine Umweltzone oder der Verstoß gegen ein Sonntagsfahrverbot. Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die Diskussion wird uns in den kommenden Monaten begleiten.

Falschparkenwird teurer

Autofahrer werden wohl ab dem 1. April für Falschparken künftig bis zu doppelt so viel bezahlen wie bisher. Eine neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht für das Überziehen der Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten künftig ein Verwarnungsgeld von zehn statt fünf Euro vor. Jede weitere Überschreitung lässt das Knöllchen anschwellen. Wer mehr als drei Stunden überzieht, muss 30 Euro überweisen.

Neue Tarife beiVersicherungen

Ab dem Jahr 2013 müssen Versicherungsunternehmen einheitliche Tarife für Männer und Frauen, sogenannte Unisex-Tarife, anbieten. Daher gibt es in den neuen Verträgen der Autoversicherungen keine entsprechenden Rabattmerkmale mehr.

Weniger Geldfür Filter

Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert, aber von 330 Euro auf 260 Euro gekürzt.

Umweltzonenwerden verschärft

Zahlreiche Umweltzonen werden zum Jahreswechsel verschärft oder ausgeweitet. Rote Plaketten müssen dann draußen bleiben. In vielen Städten wie Mönchengladbach, Wiesbaden oder Mainz werden 2013 erstmals Umweltzonen installiert.

Steuererleichterungfür Elektofahrzeuge

Ab 2013 werden Dienstwagenfahrer, die sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden, steuerlich gefördert.

Benzinpreisewerden überwacht

Im Bundeskartellamt soll im Januar eine Markttransparenzstelle eingerichtet werden. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise informieren können. Ob das hilft, die Preise zu senken?