Essen. . Musik beim Autofahren verspricht entspannte Fahrweisen und ein anderes Fahrgefühl. Wissenschaftler halten den Effekt von Hintergrundmusik im Auto jedoch für überschätzt. Andererseits warnen sie: Extremmusik wie lauter Hardrock kann dazu führen, dass der Fahrer sich überschätzt.

Von Franz Josef Strauß (1915-1988) erzählt man sich, dass er an sommerlichen Sonntagen sein Reich wie folgt zu durchmessen pflegte: Er schickte den Fahrer heim, setzte sich selbst ans Steuer eines großen dunklen BMW und fuhr mit vollem Tank und vollster Zufriedenheit über Land. Ohne eines ging es freilich nie beim bayerischen Ministerpräsidenten: laute Marschmusik aus den Boxen.

Etwas feinsinnigere Töne schlug Peter Ramsauer (ebenfalls CSU) an. Er setzte sich mit Prominenten ans Klavier, einer Mozart-Platte wegen. Albumtitel: Adagio fürs Auto. „Ziemlich entgegen unserer Forschung“, sagt Helga de la Motte-Haber, Musikwissenschaftlerin und Pionierin von Studien, die Auto-Musik untersuchen.

Klassik ist im Grunde zu anspruchsvoll

Strauß, der Instinktmensch, hatte es instinktiv richtig gemacht, Ramsauer, Verkehrsminister und Hobby-Pianist, gut gemeint. „Der Großteil klassischer Musik ist als Hintergrundmusik ungeeignet und auch nicht gedacht. Sie beansprucht zu viel Aufmerksamkeit“, sieht die emeritierte Professorin Werbungen für Mozart oder Bach als Bremshilfe eher skeptisch.

Ramsauer ist nicht allein. Erst diese Woche erschien bei der renommierten „Deutsche Grammophon“ die Doppel-CD „Fahren Sie entspannt“. Erstklassige Interpreten spielen mal Liszts „Liebestraum“, mal „Jesu bleibet meine Freude“. Sogar Bruckners „Locus iste“, was nur Banausen für einen akustischen Hinweis aufs nächste Autobahn-WC halten. Alles schöne, sanfte Stücke, warum also keine ausdrückliche Empfehlung?

„Bitte nicht bei Vollgas am Lautstärkeregler fummeln“ 

Gerade der Anspruch und die Qualität dieser Musik verhindere ihre Eignung: „Diese Musik hat eine große Breite im Dynamiklevel. Das gibt es beim Pop so nicht. Da kann es etwa sein, dass es plötzlich sehr leise wird. Stellen Sie sich mal vor, der Fahrer möchte ein Pianissimo unbedingt hören und fummelt bei Vollgas am Lautstärkeregler“, sagt Helga de la Motte-Haber.

Sie ist kein Fan von schlichter Popmusik, sieht in ihr aber den unkomplizierteren Beifahrer. Der zuverlässige Rhythmus, die Schlichtheit zögen weniger Konzentration ab. Die balsamische Wirkung der Klassik auf ein hitziges Temperament sei auch am Steuer fraglich. „Nimm Mozart und schon ist der Mensch entspannt“, das sei auf keinen Fall seriös. Vorlieben des Fahrers, soziales Umfeld, Charakter und Naturell – alles Faktoren, die in die Gleichung gehörten.

„Die reine Hintergrundmusik hat überhaupt keine Wirkung“

90 Prozent aller deutschen Autofahrer hören während des Fahrens Musik. Aber hören sie sie auch? „Die reine Hintergrundmusik hat überhaupt keine Wirkung“, sagt de la Motte-Haber, das hätten Versuche in der Arbeitswelt belegt, extreme Arten aber wirken auf Fahrer: „Sehr harte, sehr laute Musik kann die Risikobereitschaft erhöhen.“ „Ich komm’ noch um die Kurve“, denke der Fahrer, sagt die Forscherin und beklagt, dass die Hersteller von Auto-Stereoanlagen in diesem Punkt nicht sehr zugänglich seien. In ein Plädoyer für sanfte Klassiksätze mündet ihre Erkenntnis aber nicht: „Man fährt ja mal auch langweilige Strecken, da nimmt man schlimmstenfalls beim Adagio den Fuß ganz vom Gas.“

Der neue Bußgeldkatalog

Mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren kostet jetzt 100 statt 50 Euro.
Mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren kostet jetzt 100 statt 50 Euro.
In Großbritannien ist es Pflicht auf der linken Seite zu fahren. Wer in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, der muss 80 Euro bezahlen. Nach dem alten Bußgeldkatalog wären es nur 40 Euro gewesen.
In Großbritannien ist es Pflicht auf der linken Seite zu fahren. Wer in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, der muss 80 Euro bezahlen. Nach dem alten Bußgeldkatalog wären es nur 40 Euro gewesen.
Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, die Vorfahrt missachtet oder wendet und zum Geisterfahrer wird, muss mit einem Bußgeld von 70 bis 200 Euro rechnen.
Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, die Vorfahrt missachtet oder wendet und zum Geisterfahrer wird, muss mit einem Bußgeld von 70 bis 200 Euro rechnen.
Zwischen dem eigenen und dem voranfahrenden Fahrzeug nicht genügend Abstand zu halten, kann teuer werden. Je nach Geschwindigkeit und Abstand werden zwischen 75 und 400 Euro fällig. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es nur 40 bis 250 Euro.
Zwischen dem eigenen und dem voranfahrenden Fahrzeug nicht genügend Abstand zu halten, kann teuer werden. Je nach Geschwindigkeit und Abstand werden zwischen 75 und 400 Euro fällig. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es nur 40 bis 250 Euro.
Deutlich verteuert hat sich auch das Bußgeld für zu schnelles Fahren in einer geschlossenen Ortschaft: 80 bis 760 Euro statt vormals 50 bis 425 Euro.
Deutlich verteuert hat sich auch das Bußgeld für zu schnelles Fahren in einer geschlossenen Ortschaft: 80 bis 760 Euro statt vormals 50 bis 425 Euro. © ddp
Auch außerorts sollten sich Auto-Fahrer an Tempolimits halten. Andernfalls gibt's eine Rechnung zwischen 70 und 600 Euro. Früher waren Geschwindingkeitsüberschreitungen günstiger: 40 bis 375 Euro.
Auch außerorts sollten sich Auto-Fahrer an Tempolimits halten. Andernfalls gibt's eine Rechnung zwischen 70 und 600 Euro. Früher waren Geschwindingkeitsüberschreitungen günstiger: 40 bis 375 Euro. © ddp
Wer keine Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen auch Radfahrer gehören, nimmt, muss 80 Euro zahlen. Vor Februar diesen Jahres waren es 60 Euro.
Wer keine Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen auch Radfahrer gehören, nimmt, muss 80 Euro zahlen. Vor Februar diesen Jahres waren es 60 Euro. © WAZ
Die Polizei kann Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro bestrafen, wenn diese Fußgänger an Überwegen und Zebrastreifen nicht zuerst über die Straße gehen lassen. Vormals waren es 50 Euro.
Die Polizei kann Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro bestrafen, wenn diese Fußgänger an Überwegen und Zebrastreifen nicht zuerst über die Straße gehen lassen. Vormals waren es 50 Euro. © WAZ
Vorsicht ist auch an Bahnübergängen geboten. Fehlverhalten kann zwischen 80 und 700 Euro kosten, vor Februar 2009 ware es 50 bis 450 Euro.
Vorsicht ist auch an Bahnübergängen geboten. Fehlverhalten kann zwischen 80 und 700 Euro kosten, vor Februar 2009 ware es 50 bis 450 Euro. © WP
Gefährliche Überholmanöver schlagen mit 80 bis 250 Euro zu Buche.
Gefährliche Überholmanöver schlagen mit 80 bis 250 Euro zu Buche.
Nimmt ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt und wird dabei von der Polizei erwischt, kann ihn das 100 Euro kosten. Vor der Umstellung waren es 50 Euro.
Nimmt ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt und wird dabei von der Polizei erwischt, kann ihn das 100 Euro kosten. Vor der Umstellung waren es 50 Euro. © WR
Bei Rot sollte man anhalten. Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regel und fährt weiter, muss er heute zwischen 90 und 360 Euro abdrücken. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es 50 bis 200 Euro.
Bei Rot sollte man anhalten. Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regel und fährt weiter, muss er heute zwischen 90 und 360 Euro abdrücken. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es 50 bis 200 Euro. © WAZ
Kein Kavaliersdelikt: Mit Alkohol oder Drogen im Blut Auto zu fahren, kann böse enden und teuer werden. Beim ersten Verstoß sind es 500, beim zweiten 1000 und beim dritten 1500 Euro. Eine Verdopplung der früher dafür verlangten Bußgelder.
Kein Kavaliersdelikt: Mit Alkohol oder Drogen im Blut Auto zu fahren, kann böse enden und teuer werden. Beim ersten Verstoß sind es 500, beim zweiten 1000 und beim dritten 1500 Euro. Eine Verdopplung der früher dafür verlangten Bußgelder.
Fahranfänger müssen ganz auf Alkohol verzichten: Wer die Null-Promille-Regel nicht einhält zahlt 250 Euro. Ebenfalls doppelt so viel wie vor der Reform.
Fahranfänger müssen ganz auf Alkohol verzichten: Wer die Null-Promille-Regel nicht einhält zahlt 250 Euro. Ebenfalls doppelt so viel wie vor der Reform. © imago stock&people
Die Straße ist keine Rennstrecke: Wer an einem illegale Kfz-Rennen teilnimmt zahlt 400 Euro. Wer den Wettkampf veranstaltet, muss sogar 500 Euro überweisen. Früher waren es 150 beziehungsweise 200 Euro.
Die Straße ist keine Rennstrecke: Wer an einem illegale Kfz-Rennen teilnimmt zahlt 400 Euro. Wer den Wettkampf veranstaltet, muss sogar 500 Euro überweisen. Früher waren es 150 beziehungsweise 200 Euro.
Fahrzeuge sollten nicht mehr transportieren als laut Fahrzeugschein zugelassen. Überladungen um mehr als 20 Prozent kosten für Pkws 95 bis 235 Euro.  Transportiert ein Lkw-Fahrer mehr als fünf Prozent zusätzlich zu der zugelassenen Last, kostet ihn das 80 bis 380 Euro.
Fahrzeuge sollten nicht mehr transportieren als laut Fahrzeugschein zugelassen. Überladungen um mehr als 20 Prozent kosten für Pkws 95 bis 235 Euro. Transportiert ein Lkw-Fahrer mehr als fünf Prozent zusätzlich zu der zugelassenen Last, kostet ihn das 80 bis 380 Euro.
Sonntags dürfen Lkw gar nicht fahren. Hält sich der Fahrer nicht daran, büßt er mit 75 Euro. Der Halter des Fahrzeugs blecht 380 Euro. Vor der Umstellung waren es 40 Euro beziehungsweise 200 Euro.
Sonntags dürfen Lkw gar nicht fahren. Hält sich der Fahrer nicht daran, büßt er mit 75 Euro. Der Halter des Fahrzeugs blecht 380 Euro. Vor der Umstellung waren es 40 Euro beziehungsweise 200 Euro.
Der Grünpfeil soll die Wartezeit beim Rechtsabbiegen verkürzen - rund um das Zeichen müssen aber auch Regeln beachtet werden. Zum Beispiel dürfen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Ein Verstoß kann zwischen 70 und 150 Euro kosten.
Der Grünpfeil soll die Wartezeit beim Rechtsabbiegen verkürzen - rund um das Zeichen müssen aber auch Regeln beachtet werden. Zum Beispiel dürfen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Ein Verstoß kann zwischen 70 und 150 Euro kosten. © WP Michael Kleinrensing
Autos, Laster und Busse müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Wer sich nicht an die Fristen hält, muss je nach Länge der Fristüberschreitung 15 bis 75 Euro zahlen.
Autos, Laster und Busse müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Wer sich nicht an die Fristen hält, muss je nach Länge der Fristüberschreitung 15 bis 75 Euro zahlen. © WAZ
Fahrrad- und Autofahrer dürfen während der Fahrt nicht zum Handy greifen: Wer es trotzdem macht und erwischt wird, muss 25 beziehungsweise 40 Euro zahlen. Der Pkw-Fahrer erhält oben drauf noch einen Punkt im Verkehrszentralregister.
Fahrrad- und Autofahrer dürfen während der Fahrt nicht zum Handy greifen: Wer es trotzdem macht und erwischt wird, muss 25 beziehungsweise 40 Euro zahlen. Der Pkw-Fahrer erhält oben drauf noch einen Punkt im Verkehrszentralregister.
Finden Sie die Fehler? Der Fahrer telefoniert nicht nur. Seine Beifahrerin und er selbst sind auch nicht angeschnallt. Dafür berechnet die Polizei 30 Euro. Sind auch Kinder im Wagen, die nicht gesichert sind, kann dies bis zu 50 Euro kosten.
Finden Sie die Fehler? Der Fahrer telefoniert nicht nur. Seine Beifahrerin und er selbst sind auch nicht angeschnallt. Dafür berechnet die Polizei 30 Euro. Sind auch Kinder im Wagen, die nicht gesichert sind, kann dies bis zu 50 Euro kosten.
Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, sind eine Gefahr für den Fahrer und andere Menschen. Auch abgefahrene Reifen sind ein Fahrzeugmangel und können bei Erwischen 50 Euro kosten. Mangelhafte Anhänger oder Autos können den Halter bis zu 135 Euro kosten.
Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, sind eine Gefahr für den Fahrer und andere Menschen. Auch abgefahrene Reifen sind ein Fahrzeugmangel und können bei Erwischen 50 Euro kosten. Mangelhafte Anhänger oder Autos können den Halter bis zu 135 Euro kosten.
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Selbst die von ihr erforschte positive Wirkung der Musik auf die Reaktionszeit des Fahrers, schränkt Helga de la Motte-Haber ein. Ja, diese berühmte Zehntelsekunde könne bei Tempo 100 durchaus zwei bis drei Meter ausmachen. „Aber das hat hat nur bei Vordersicht funktioniert. Was an den Rändern passiert, wird langsamer wahrgenommen als ohne Musik.“