München. Wer es bis zum 1. Dezember verpasst hat, seine KFZ-Versicherung zu wechseln, hat vielfach noch die Chance auf ein Sonderkündigungsrecht, um sich eine günstigere Police zu suchen. So zum Beispiel, wenn sich die Prämie erhöht hat. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit.
Autobesitzern, die den allgemeinen Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel (1. Dezember) verpasst haben, bleibt vielfach ein Sonderkündigungsrecht, um sich eine kostengünstigere Assekuranz zu suchen. "Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht hat", erläutert Jochen Oesterle vom ADAC in München. Meist sei eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen der Grund für diese Beitragserhöhung. Zu beachten ist, dass die Neugruppierung für alle Versicherer und Versicherten gilt. Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen.
Der ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil sie von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheits-rabattstaffel verdeckt werden. In der schriftlichen Kündigung sollte der Kunde klar Bezug auf die Beitragserhöhung nehmen, ansonsten könne die Kündigung abgelehnt werden, rät der ADAC. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall.
Versicherungsleistungen vergleichen
Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft man ein neues Auto, kann dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichert werden. Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. (dapd)
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