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In ihrem „Verkehrspolitischen Programm“ fordert die nordrhein-westfälische Gewerkschaft der Polizei nicht nur ein generelles Tempolimit von 130 auf Autobahnen, sondern noch viele weitere Einschränkungen zum Schutz von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Der Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) befeuert mit einem umfangreichen Positionspapier die Diskussion um die Sicherheit auf deutschen Straßen. In ihrem „Verkehrspolitischen Programm“, das am Mittwoch offiziell vorgestellt wird, fordert die nordrhein-westfälische GdP unter anderem ein generelles Tempolimit von 130 auf Autobahnen, niedrigere Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen und innerorts, eine Absenkung der Promillegrenze auf 0,3 sowie verpflichtende Sicherheitstrainings für Fahranfänger und Senioren.

NRW-GdP-Chef Frank Richter bezeichnet das Programm als einen Versuch, der „Vision Zero“ näherzukommen – der Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten auf Null. Auch wenn die Zahl der Unfälle mit Todesopfern und Schwerverletzten seit Jahren sinkt, sieht die GdP Verbesserungsbedarf. „Jeder Unfalltote ist ein Toter zu viel“, so Richter im Gespräch mit der NRZ.

Innerorts soll Tempo 30 die Regel sein

550 Menschen haben im vergangenen Jahr ihr Leben auf nordrhein-westfälischen Straßen verloren. Hauptunfallursache: überhöhte Geschwindigkeit. Daher plädiert die GdP für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen. Auf Landstraßen soll künftig Tempo 90 als Höchstgeschwindigkeit gelten, innerorts Tempo 30 die Regel sein. Dadurch würden bei Unfällen die Überlebenschancen von Fußgängern rapide steigen, argumentiert die GdP.

Verpflichtende und regelmäßige Fahr- und Sicherheitstrainings für Autofahrer ab 75 wären angesichts der gestiegenen Anforderungen im Straßenverkehr auch ein Gewinn für das Sicherheitsgefühl der Betroffenen, wirbt Richter.

Kontrollen sollen nicht die Haushaltskasse aufbessern

Zugleich fordern die Verkehrsexperten der GdP eine Aufstockung des Personals. Autofahrer sollen möglichst immer bei Verkehrsverstößen von Polizisten angehalten und über Sinn und Zweck der Kontrollen aufgeklärt werden. Denn: Autofahrer sollen nicht das Gefühl haben, abgezockt zu werden, wenn sie geblitzt werden. „Solche Kontrollen dürfen von Städten nicht missbraucht werden, um die Haushaltskasse aufzubessern“, warnt Richter. Deswegen sollten Verwarn- und Bußgelder auch zweckgebunden für die Verkehrssicherheitsarbeit verwendet werden.