München.. Wer im Ausland gegen Verkehrsregeln verstößt, ist keineswegs mehr auf der sicheren Seite, wenn er nicht vor Ort zur Kasse gebeten wird. Bei Geldbußen ab 70 Euro hilft das Bundesamt für Justiz der ausländischen Behörde nun beim Geldeintreiben.

Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München warnt davor, Strafmandate aus dem Ausland - etwa nach einer Urlaubsreise - unbeachtet zu lassen. Denn seit Oktober 2010 können Verkehrsverstöße in ganz Europa geahndet werden.

Dazu wendet sich die ausländische Behörde an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Das BfJ treibt dann Geldbußen ab 70 Euro bei den Verkehrssündern ein, wobei sich der Betrag aus Geldsanktion und Nebenkosten zusammensetzt.

Stellungnahme wird angefordert

Aufgabe des BfJ ist zunächst, formale Verfahrenshindernisse und die Vollständigkeit des ausländischen Ersuchens zu prüfen. Dann schickt das Amt dem Betroffenen die Unterlagen zur Stellungnahme, auch wenn dieser bereits zuvor durch die ausländische Behörde schriftlich angehört wurde. Nach einer zweiwöchigen Frist muss das BfJ die Vollstreckung bewilligen, das Verfahren aus triftigem Grund einstellen oder - im Falle eines Einspruchs - das Ersuchen dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorlegen.

Zahlt der Betroffene nach einer entsprechenden Entscheidung nicht, erfolgt laut Autoclub die Vollstreckung in Anlehnung an die Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Als zusätzliches Druckmittel sei dabei auch die Erzwingungshaft vorgesehen. Wichtig sei allerdings, dass bei keiner der im Inland damit befassten Behörden eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des im Ausland begangenen Verkehrsverstoßes stattfinde, erklärte der Autoclub. (dapd)

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