Stuttgart. . Fahrräder sind relativ leicht und manchmal richtig teuer. Das lockt Diebe an. Um ihr rollendes Eigentum vor allzu langen Fingern zu schützen, sollten Fahrradbesitzer einige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Steigende Temperaturen und strahlender Sonnenschein machen Lust, sich auf das Fahrrad zu schwingen. Doch aufgepasst: Wer sein Fahrrad ausführt, sollte einige Sicherheitsmaßnahmen beachten, um einen ungewollten Besitzerwechsel zu vermeiden. Immerhin 306.559 Fälle von Fahrraddiebstählen registrierte die Polizei im vergangenen Jahr (2009: 345.346 Fälle). "Besonders beliebt bei den Langfingern sind große Abstellplätze, zum Beispiel an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeiteinrichtungen. Dabei reichen schon ganz einfache Mittel, um den Drahtesel vor Langfingern zu schützen. Ein geeignetes Schloss, mit dem das Rad fest angeschlossen werden kann, sowie eine individuelle Kennzeichnung", sagt Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart.

Dünne Schlösser sind ungeeignet

Bei der Wahl des Schlosses gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten: Dünne Ketten-, Spiral- oder Kabelschlösser sowie Bügelschlösser mit dünnen Bügeln sind ungeeignet. Solche vermeintlichen Sicherungen kappen Diebe ohne größeren Aufwand. Besser geeignet sind besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Erfahrungsgemäß kann ein gutes Schloss Diebe abschrecken. "Am sichersten sind hochwertige Bügelschlösser von Markenherstellern", sagt Ulrich Syberg, Bundesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Als Faustregel gelte, dass dem Besitzer ein guter Diebstahlschutz fünf bis zehn Prozent des Neupreises des Fahrrads wert sein sollte. Da es keine verbindlichen Mindestanforderungen für Fahrradsicherungen gibt, sollten sich Verbraucher über Tests in Fachzeitschriften erkundigen, welche Schlösser ihren Zweck erfüllen.

"Wichtig ist aber auch, das Fahrrad nicht nur ab-, sondern auch an einen festen Gegenstand anzuschließen - möglichst mit Vorderrad und Rahmen", betont Syberg. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz also nicht aus. Diebe können so blockierte Räder mühelos wegtragen oder verladen - da hilft auch ein teures Schloss nichts.

Um den Verbleib eines gestohlenen Fahrrads ermitteln zu können, benötigt die Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, mit denen sich das Rad zweifelsfrei identifizieren lässt: zum Beispiel die individuelle Rahmennummer. Diese ist bei vielen in Deutschland verkauften Rädern in den Rahmen eingeschlagen. Hat das Fahrrad keine Rahmennummer, können der Radbesitzer oder ein Fachmann eine individuelle Kennzeichnung anbringen - zum Beispiel durch Eingravieren einer Individualnummer.

Fahrradcodierung

Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine Fahrradcodierung mit Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen. Diese Codierung lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht entschlüsseln. Wo Fahrradbesitzer ihr Rad codieren lassen können, erfahren sie im Fachhandel.

Etwas problematisch ist die Versicherung eines Rades, weiß ADFC-Mitarbeiterin Bettina Cibulski. Zwar decke üblicherweise die Hausratversicherung den Schaden ab. Aber man sollte da ins Kleingedruckte gucken: "Manche Versicherungen springen beispielsweise nicht ein, wenn man nach 22 Uhr noch in einem Biergarten den sommerlichen Abend genießt und das Rad außerhalb der Sichtweite abgestellt wurde."

Tipps zur Prävention von Fahrraddiebstählen hat der ADFC auf seiner Website zusammengestellt (adfc.de/diebstahl). Die polizeilichen Beratungsstellen und Polizeiwachen bieten außerdem das kostenlose Informationsfaltblatt "Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?" an. (dapd)