Berlin (dapd). Neue Fahrzeugmodelle dürfen europaweit nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sind. Der Nutzen der zusätzlichen Beleuchtung ist allerdings fraglich, das hat eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin ergeben. Gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin sowie dem Forschungsinstitut Human-Factors-Consult untersuchten die Wissenschaftler in einem zweieinhalbjährigen Projekt, welche Auswirkungen das Fahren mit Licht am Tage auf die Sicherheit im Straßenverkehr vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer hat. Ergebnis: Praktisch keine. Immerhin tröstlich: Tagfahrlicht schadet auch nicht.

Lange war vermutet worden, dass beispielsweise Motorradfahrer in dem "Mehr" an Licht untergehen und dadurch häufiger in riskante Situationen oder Unfälle verwickelt würden. Diese Annahme hatte zum Beispiel in Österreich dazu geführt, dass die Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren, wieder aufgehoben wurde.

Nach umfangreichen Versuchsreihen im Lichtkanal, im Fahrsimulator und im Straßenverkehr zogen die UDV-Forscher Bilanz: Der Blick von Autofahrern werde durch Tagfahrlicht nicht "gebunden". Es stimme auch nicht, dass schwächere Verkehrsteilnehmer später oder gar nicht gesehen würden. Auch Motorradfahrer tauchten inmitten beleuchteter Autos nicht so ab, dass sie beispielsweise dem Gegenverkehr nicht mehr auffallen. Der Blick hafte bei trübem Wetter oder Regen zwar etwas länger an dem beleuchteten Auto. Das gehe aber nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer.

Insgesamt, so resümieren die Forscher, "konnten keine nennenswerten positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit durch das Tagfahrlicht festgestellt werden". Gleichwohl sind die UDV-Forscher nicht licht-abgeneigt. Vor allem bei Regen, trübem Wetter und hohen Hell-Dunkel-Kontrasten (Alleen) sei es ratsam, tagsüber mit Licht zu fahren. Tagfahrlicht selbst sollte künftig aus ökologischen Gründen energiesparend, beispielsweise mit LED-Leuchten, arbeiten. Und wer Tagfahrlicht nachrüste, sollte auf die richtige Schaltung (Aus beim Einschalten des Abblendlichtes) sowie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Einbauort an der Fahrzeugfront achten.

Die Lichtpflicht am Tag gilt laut ADAC in München in folgenden Ländern: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

In Italien, Russland und Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Autobahnen und Außerortsstraßen vorgeschrieben. In der Slowakei und Bulgarien ist die 24-Stunden-Lichtpflicht während der Wintermonate einzuhalten. In der Schweiz und Frankreich setzt man bislang auf Freiwilligkeit; Verstöße gegen die Empfehlung werden wie hierzulande nicht geahndet. In Kroatien herrscht Lichtpflicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres.

Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, in Frankreich, Italien und in der Schweiz verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden, empfiehlt der ADAC.

dapd