München. Mit dem April hat auf Deutschlands Straßen wieder die Hoch-Zeit der Saisonkennzeichen begonnen. Welches ist aber das richtige Kennzeichen und wie kann man Kosten sparen? Wir erklären, für welchen Zweck welche Nummern eingesetzt werden können.

Mit dem April hat auf Deutschlands Straßen wieder die Hoch-Zeit der Saisonkennzeichen begonnen, der H-Kennzeichen und der 07er-Nummern. Fachleute des TÜV Süd in München haben die verschiedenen Regelungen und Voraussetzungen zu den einzelnen Kennzeichen zusammengefasst und erklären, für welchen Zweck welche Nummern eingesetzt werden können.

Das Standardkennzeichen

Bei der Anmeldung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs teilt einem die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zu. Anmelder können sich aber auch gegen eine geringe Gebühr eine Buchstaben-Zahlenkombination aus noch verfügbaren Zeichen zusammenstellen. Das geht inzwischen bei fast allen Gemeinden online. Auf den Internetseiten der Zulassungsstellen kann man sich bequem eine Übersicht über noch nicht vergebene Kombinationen anschauen, sich das Wunschkennzeichen aussuchen und für eine gewisse Zeit reservieren. Dieser Service kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. «In jedem Fall aber vor Ort erkundigen, wie das Verfahren in der jeweiligen Gemeinde gehandhabt wird. Die Herangehensweisen sind sehr unterschiedlich», schildert Frank Volk vom TÜV Süd seine Beobachtungen.

Rote Kennzeichen

Sie wurden früher zur Überführung von Fahrzeugen auch an Privatpersonen herausgegeben. Heute gibt es sie nur noch für Werkstätten und Autohäuser. Zu erkennen sind die roten Nummern von Händlern an den ersten beiden Ziffern 06.

07er-Kennzeichen

Private Besitzer von Oldtimern können nach wie vor ein rotes Nummernschild für ihr rollendes Kulturgut bekommen. Bis Februar 2007 kamen bereits Inhaber von Fahrzeugen, die mindestens 20 Jahre alt waren, in den Genuss von Vergünstigungen. Solche trugen als erste Ziffern die 07er-Kombination. Diese Regelung wurde jedoch gekippt. Seit März 2007 gilt einheitlich: Oldtimer können nur Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren sein. Keine Regel ohne Ausnahme: Weiter gültig bleiben 07er-Kennzeichen, die vorher unbefristet vergeben worden waren. 07er-Kennzeichen gelten generell nur für Probe- oder Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Wartung und Reparatur. Auch erlaubt sind An- und Abfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen. Verboten ist der Alltagsbetrieb.

Kurzzeitkennzeichen

Teilweise ersetzt wurden die roten Nummern durch das Kurzzeitkennzeichen. Dies wird zum Zwecke der Probefahrt oder für die Überführung - auch für den Import oder Export - genutzt. Solche Nummernschilder gelten fünf Tage lang.

Saisonkennzeichen

Motorrad, Cabrio oder Oldtimer - solche Fahrzeuge werden oft nur für eine begrenzte Zeit, meistens im Sommer genutzt. Dafür gibt es das Saisonkennzeichen, das nur für einen festgelegten Zeitraum von zwei bis elf Monaten gültig ist. Danach wird das Gefährt automatisch abgemeldet und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt und nicht geparkt werden. Achtung: Selbstverständlich müssen Halter sich darum kümmern, das Fahrzeug für den zugelassenen Zeitraum zu versichern.

Oldtimerkennzeichen

Besitzer von Oldtimern genießen in Deutschland für ihre Liebhaberstücke Vorteile: eine pauschale Kfz-Steuer, die nicht vom Hubraum des Motors abhängt. Auch egal ist, ob ein Katalysator die Abluft reinigt oder nicht. Ebenso haben diese Fahrzeuge freie Fahrt in den Umweltzonen. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 zum ersten Mal zugelassen worden sind, brauchen keine Abgasuntersuchung. «Ist ein weiteres Alltagsfahrzeug angemeldet, bieten oft auch die Versicherer Rabatt», weiß TÜV-Mann Volk. Gekennzeichnet sind solche Fahrzeuge mit dem Buchstaben «H» am Ende des Nummernschilds. Zum Beispiel: M-DE 12H. Voraussetzung: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, durch die der originale beziehungsweise zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Oldies bestätigt wird. Veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder durch alltägliche Verwendung abgenutzten Altfahrzeugen droht die Verweigerung des H-Status. (ddp)