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Die Nutzung von Automobilien erfolgt im Normalfall mit einem alters- und laufzeitbedingten Verschleiß.

Aus diesem Grund ist die Automobilindustrie ein komplettes Gegenteil einer Wegwerfbranche, denn für fast alle Teile gibt es für ihr Alter und den technischen Zustand einen angemessenen Preis. Allerdings fordern Unfälle bzw. Zusammenstöße den Austausch von defekten Teilen. Diese Teile müssen dann tatsächlich auf den Schrott oder in den Müll.

Eine Leichtmetallfelge gehört dementsprechend auch nicht zu den Teilen, die aufgrund von Alterserscheinungen ausgetauscht werden müssten. Eine Leichtmetallfelge sorgt für ein dynamisches Fahrverhalten und gibt dem Auto den letzten optischen Kick. Allerdings sind dank der Lackierung und des weichen Materials Leichtmetallfelgen einer besonderen Gefahr ausgesetzt: dem Bordstein. Es gibt nahezu kein Fahrzeug, welches nach einer Haltedauer von acht Jahren und mehr keine Macken in der Leichtmetallfelge aufweisen kann. Kratzer und kleinere Beschädigungen am Horn beeinträchtigen weder das Fahrverhalten noch die Fahrsicherheit. Eine Leichtmetallfelge muss ausgetauscht oder weggeworfen werden, wenn die Felge Brüche oder Risse aufweist. Diese sind in der Regel optisch zu erkennen. Ebenfalls Grund für einen Tausch bildet eine vibrierende Felge. Unrund laufende Felgen verursachen auf Dauer Schäden an der Radaufhängung und sorgen für ein unkomfortables Fahrverhalten. Allerdings kann ein unruhiges Fahrverhalten auch von einem nicht sauber gewuchteten Rad herrühren.