Essen. .

Aufgrund der hohen Feinstaubbelastung in vielen Regionen Deutschlands, trat am 1. Oktober 2008 die Umweltzone in Essen in Kraft. Seither gilt hier für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Eins, sprich Fahrzeuge ohne Umweltplakette, ein generelles Fahrverbot.

Ziel der Umweltzone ist es, die Feinstaubbelastung in Essen derart zu vermindern, dass eine eventuelle Abschaffung der Umweltzone in Betracht gezogen werden kann. Im Fall einer nur minimalen Verbesserung oder gar Verschlechterung der Verhältnisse könnte dies die Ausweitung der Umweltzone nach sich ziehen.

Sollten Fahrzeugführer in der Umweltzone Essen dennoch ohne Plakette und ohne Sondergenehmigung überprüft werden, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Ausgenommen von der Plakettenpflicht sind Fahrzeuge mit Sonderrechten (z.B. Rettungsdienstfahrzeuge, Feuerwehr, Polizei etc.), militärische Fahrzeuge, Fahrzeuge der Land - und Forstwirtschaft, Zweiräder, Fahrzeuge von Personen mit Schwerbehindertenausweis sowie Arbeitsmaschinen.

Ebenfalls befreit sind Oldtimer mit „H-Kennzeichen“ oder „07-Kennzeichen“.

Aber auch für Fahrzeuge ohne Umweltplakette gibt es Hoffnung: Viele Unternehmen haben sich auf die Nachrüstung von Fahrzeugen ohne geregelten Katalysator spezialisiert, so dass vielleicht auch bald in diesen Fahrzeugen - zumeist rechts unten auf der Windschutzscheibe - ein kleiner Aufklebung die Fahrt durch die Umweltzone Essen erlaubt.