Essen. .

Man berichtet sicherlich nichts Neues, dass Menschen, die in Ballungszentren und Großstädten leben, mehr mit Feinstaub und schlechter Luft zu kämpfen haben als Bewohner ländlicher Regionen.

Dass die Bundesregierung zum 01. Juli 2007 die Bundesländer nun angewiesen hat, die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität in Großstädten umzusetzen zeigt, wie dringend gehandelt werden muss.

Im Ruhrgebiet, näherhin in Essen, hat die dortige Stadtverwaltung zum 01. Oktober 2008 die Umweltzone Essen eingerichtet. Sie besagt, dass nur noch Fahrzeuge mit einem begrenzten Emissionsausstoß berechtigt sind, in die Umweltzone Essen zu fahren. Welche Fahrzeuge das sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Anhand des Emissionsschlüssels im Kfz-Schein können Fahrzeughalter sehen, in welche Schadstoffklasse ihr Fahrzeug eingestuft wird und ob sie eine so genannte Umweltplakette erhalten. Nur dann dürfen sie mit ihrem Auto in die Umweltzone Essen hineinfahren.

Wie gesagt, der Sinn einer Umweltzone liegt darin, die Feinstaubkonzentration in Ballungszentren und Städten zu senken. Daher ist es Fahrzeugen, die mit einer Umweltplakette ausgestattet sind, erlaubt, in jede Umweltzone in Deutschland hineinzufahren. Allerdings ist darauf zu achten, für welche Schadstoffklasse die Berechtigung gilt. Wenn nur Fahrzeugen, die in die Schadstoffklasse drei eingestuft werden, die Genehmigung erteilt wird, dürfen solche Autos, die lediglich in die Klasse zwei eingestuft wurden, trotzdem nicht in die Umweltzone hineinfahren.