Essen. .

Man spricht sicher keine Geheimnisse aus wenn konstatiert wird, dass die Luft in Großstädten und speziell im Ruhrgebiet nicht die beste ist.

Daher ist der Vorstoß der Europäischen Union zu begrüßen, eine Luftqualitätsrichtlinie zu erlassen, die seit dem Jahr 2005 europaweit Geltung hat.

Bis allerdings im Ruhrgebiet diese Verordnung übernommen wurde, vergingen weitere Jahre und so gibt es erst seit dem 01. Oktober 2008 eine flächendeckende Umweltzone für das Ruhrgebiet.

Speziell die Umweltzone Essen erstreckt sich bis zur Stadtgrenze Gelsenkirchen und deckt die Straßenzüge der Stadtteile Rüttenscheid, Bochold, Altenessen und Kray ab.

In dieser festgesteckten Umweltzone Essen dürfen seit dem nur noch Fahrzeuge fahren, deren Fahrzeughalter eine von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs abhängige und somit verschieden farbige Umweltplakette am Fahrzeug angebracht haben, die sie sowohl bei der Kfz-Zulassungsstelle wie auch bei den TÜV-Prüfstellen und dem ADAC erwerben können. Welche Farbe diese Umweltplakette am jeweiligen Fahrzeug hat, zeigt der Emissionsschlüssel im Kfz-Schein auf.

Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 dürfen generell nicht mehr in die Umweltzone Essen fahren. Tun sie es doch und das Fahrzeug wird entsprechend kontrolliert, wird ein entsprechendes Bußgeld fällig.

Insofern bleibt zu hoffen, dass durch die Errichtung der Umweltzone Essen die Belastung der Luft durch Feinstaub und anderen Schadstoffen deutlich reduziert wird.