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Wer mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss sich ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung halten. Allerdings gibt es einige Sonderregeln, die der Radfahrer speziell zu beachten hat.

Generell muss gesagt werden, dass alle Verkehrsschilder auch für Radfahrer gelten. Dies wird zum Beispiel bei Einbahnstraßen gerne übersehen. Doch eine generelle Freigabe des Fahrradverkehrs in der Gegenrichtung einer Einbahnstraße existiert nicht. Wenn die Straße breit und sicher genug ist, dass der Radfahrer in Gegenrichtung fahren kann, ohne sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, ist dies durch ein Zusatzschild mit Fahrrad-Piktogramm unter dem Schild, das die Einfahrt in die Einbahnstraße verbietet, gekennzeichnet.

Dieses Piktogramm wird auf allen Verkehrsschildern, die speziell für Radfahrer gelten, angewandt. So kann auf einem blauen Kreis der Beginn eines Radweges gekennzeichnet sein. Sind Radfahrer und Fußgänger auf diesem Schild nebeneinander angebracht, beginnt eine Wegstrecke, die Radfahrer und Fußgänger voneinander getrennt nutzen dürfen. Sind die beiden Piktogramme übereinander auf dem Schild zu sehen, gilt eine gemeinsame Nutzung beider Weghälften. Auch bei den Busfahrstreifen in Städten gibt es manchmal Verwirrung. Diese Streifen dürfen von Radfahrern nur genutzt werden, wenn sie speziell durch ein Piktogramm freigegeben wurden.