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Raser gehören zu den größten Gefahrenquellen im Straßenverkehr, sowohl inner- als auch außerorts. Aus diesem Grund wurden zum 1. Februar 2009 die Bußgelder teilweise drastisch erhöht.

Raser gehören zu den größten Gefahrenquellen im Straßenverkehr, sowohl inner- als auch außerorts. Schließlich haben die meisten bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen einen Sinn, und je höher das Überschreiten der Geschwindigkeit ist, desto größer die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger. Aus diesem Grund wurden zum 1. Februar 2009 die Bußgelder teilweise drastisch erhöht.

So wurde das Bußgeld für eine innerstädtische Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 - 25 km/h von 50 auf 80 Euro erhöht; außerorts kostet dieses Vergehen 70 statt 40 Euro. Das maximale Bußgeld wird ab einer Überschreitung von 70 km/h fällig. Ab Februar 2009 werden Raser in der Stadt dafür mit 680 Euro zur Kasse gebeten; vorher waren es 425. Dasselbe Vergehen auf Landstraßen und Autobahnen kostet 600 statt 375 Euro.

Raser und Drängler - im schlimmsten Fall beides zugleich

Allerdings kann der Begriff Raser nicht nur auf deutlich zu schnelle Autofahrer angewandt werden, sondern auch auf diejenigen, die häufig und bewusst viel zu dicht auffahren. Im Bußgeldkatalog wird auch dies mit hohen Geldstrafen geahndet. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden: Drängeln im Bereich zwischen 80 und 130 km/h sowie bei Geschwindigkeiten jenseits der 130 km/h. Die Schwere des Vergehens wird hierbei anhand des Abstands berechnet und liegt bei maximal 400 Euro.