Berlin. .
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung des Führerscheins mit 17 Jahren beschlossen. Danach dürfen sich Fahranfänger in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen ans Steuer eines Pkw setzen.
Ab 2011 sollen Jugendliche grundsätzlich mit 17 Jahren den Führerschein machen und sich in Begleitung erfahrener Autofahrer hinters Lenkrad setzen können. Nach den guten Erfahrungen mit einem bundesweiten Modellversuch stimmte das Kabinett dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zu, das „begleitete Fahren mit 17“ zum Dauerrecht zu machen. Dem Gesetzentwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Beim „begleiteten Fahren“ kann ein Jugendlicher bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen und mit 17 den Führerschein machen. Er darf bis zur Volljährigkeit aber nur ans Steuer, wenn eine registrierte Begleitperson daneben sitzt. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Auch darf sie nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Zentralregister haben.
Modellphase läuft aus
Das „begleitete Fahren mit 17“ war 2004 zunächst als Modellversuch in Niedersachsen eingeführt worden. Andere Bundesländer hatten nachgezogen. Mittlerweile dürfen Jugendliche überall in Deutschland schon mit 17 die Fahrerlaubnis erwerben. Die Modellphase läuft aber Ende dieses Jahres aus.
Untersuchungen des Bundesamtes für Straßensicherheit haben nach Ramsauers Angaben gezeigt, dass durch das „begleitete Fahren ab 17“ die Zahl der Unfälle deutlich ab- und die Verkehrssicherheit zunimmt. Seit dem Start des Modellversuchs im Jahr 2004 haben dem Ministerium zufolge rund 380.000 Menschen von der Möglichkeit des „begleiteten Fahrens“ Gebrauch gemacht, mit von Jahr zu Jahr steigenden Teilnehmerzahlen. (apn/ddp)