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Eine Hälfte der Landesjustizminister war dafür, eine dagegen - also abgelehnt: das mögliche Fahrverbot für Kleinkriminelle. Aus politischen Gründen. Vielleicht ist aufgehoben nur aufgeschoben. Oder hoffentlich?
Sollen, dürfen, können „verkehrsfremde” Vergehen mit Fahrverboten angemessen bestraft werden? (In der Diskussion geht es um Ladendiebstahl, Körperverletzung und Ähnliches, warum eigentlich nicht auch um Steuerhinterziehung?). Die Bundesjustizministerin meint nein. Ihr erster Grund: Die Kontrolle eines jeden Einzelfalls wäre zu teuer. Demzufolge müsste man auf jeden Entzug der Fahrerlaubnis verzichten, oder?
Der wie immer sehr alternative Verkehrsclub von Deutschland (VCD) findet die Parole „Lappen weg für Kleinkriminelle” auch nicht gut. Ein entsprechender Beschluss würde angeblich alle verhöhnen, die sich bewusst ohne eigenes Auto fortbewegen. Und dem ÖPNV immensen Schaden zufügen, meint zumindest der VCD. Kann man nicht bereits jetzt in Bus und Bahn, Fußgängerzonen und Shopping-Malls den Eindruck haben, es seien überwiegend Kriminelle unterwegs?
Man darf auch der Meinung von Kabarettist Dieter Nuhr sein: „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die . . . halten.” Genau.
Oder der Meinung sein, dass das Fahrverbot in den Händen eines Richters durchaus ein rechtsstaatliches Mittel ist, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Einen Versuch wäre es allemal wert.