Essen. Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer von der Arag-Versicherung beantwortet Fragen zum Verkehrsrecht.
Bekomme ich ein Bußgeld, wenn ich als Fußgänger bei rot über die Ampel gehe?
Ja! Die Straßenverkehrsordnung sieht hierfür einen Regelsatz von 5 € vor. Übrigens: Dies gilt auch dann, wenn die Ampel auf rot schaltet und sie sich bereits auf der Fahrbahn befinden und ihren Weg nicht zügig fortsetzen. Steht eine Fußgänger Ampel auf rot, stehen bleiben. Auch der Kinder wegen.
Muss ich als Halter die Abschleppkosten zahlen, wenn ein Anderer mein Auto falsch geparkt hat?
Nicht unbedingt. So hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden. Wenn feststeht, dass ein Anderer das Auto verbotswidrig geparkt und die Behörde seinen Namen und Anschrift hat, werden die Abschleppkosten in erster Linie bei diesem geltend gemacht. Nur wenn der Fahrer z. B. pleite ist, muss der Halter für ihn zahlen (AZ 7 A 35/09).
Mir wurde mein mobiles Navigationsgerät gestohlen, welche Versicherung ersetzt mir den Schaden?
Wenn Sie Pech haben – gar keine! Die in der Teilkaskoversicherung enthaltene Versicherung gegen Diebstahl umfasst nur fest eingebaute Fahrzeugteile. Dies gilt nicht für ein mobiles Navigationssystem, auch wenn es sich in der dafür angebrachten Halterung befindet. Wenn Sie Glück haben, erstattet Ihre Hausratversicherung den Schaden – aber nur dann, wenn sich das Fahrzeug in einer Garage befand. Nehmen Sie Ihr mobiles Navi daher lieber mit.
Immer Schulterblick bei Fahrbahnwechsel?
Muss ich beim Fahrbahnwechsel immer einen Schulterblick machen?
Wer seiner Rückschaupflicht nicht nachkommt, trägt bei einem Unfall mindestens eine erhebliche Mitschuld! Kürzlich wechselte eine Dame ohne Schulterblick die Spur und kollidierte mit einem Krankenwagen. Diesen hätte Sie bei einer korrekten Rückschau bemerkt, so dass die Versicherung der Fahrerin den vollen Schaden der Gegenseite übernehmen musste. (LG Coburg 11 O 590/08).
Vorfahrt für Radler
Kann ich als vorfahrtberechtigter Radfahrer davon ausgehen, dass Autofahrer mein Vorfahrsrecht beachten?
Das sollten Sie nicht tun! Das Amtsgericht Neuruppin entschied, dass den Radfahrer unter Umständen ein Mitverschulden treffen kann. Gerade dann, wenn ein – vorfahrtsberechtigter – Radfahrer einen vorwiegend für Fußgänger geschaffenen Weg benutzt und die Fahrbahn überquert. In dieser Konstellation muss dem Radler bewusst sein, dass sein Vorfahtsrecht nicht sofort erkannt und berücksichtigt wird (42 C 28/08).
Kniffliger Unfall auf der Autobahn
Wer hat eigentlich Vorfahrt, wenn auf einer dreispurigen Autobahn gleichzeitig Fahrzeuge von der linken und der rechten Spur auf die mittlere Spur wechseln wollen ?
Dies ist immer eine schwierige und gefährliche Situation. Grundsätzlich hat derjenige Vorrang, der seinen Spurenwechsel rechtzeitig mit dem Blinker angezeigt, zuerst mit dem Spurenwechsel begonnen und einen deutlichen Vorsprung hat. Man sollte jedoch nicht auf seine Vorfahrt pochen und im Zweifel lieber den Spurenwechsel abbrechen. In der Praxis wird in dieser Konstellation bei einem Unfall oftmals eine Haftungsteilung vorgenommen.
Ampel: Ist rot gleich rot?
Macht es einen Unterschied bei der Strafe, ob eine Ampel beim Überfahren gerade rot geworden ist oder bereits länger rot ist ?
Und ob! Ist die Ampel weniger als eine Sekunde rot, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor, welcher mit 90 € und drei Punkten geahndet wird. Ist die Ampel jedoch bereits über eine Sekunde rot, liegt ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dieser wird mit 200 €, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Eine Schätzung des Polizisten, wie lange die Ampel bereits rot war, reicht jedoch nicht aus. Die Zeitangaben müssen glaubhaft – z.B. durch eine Stoppuhr – untermauert werden.
Partikelfilter verstopft - ein Mangel?
Bei einem Dieselfahrzeug verstopft häufiger der Partikelfilter, wenn es nur Kurzstrecken fährt. Ist das ein Mangel, der zur Fahrzeugrückgabe führen kann?
Laut Sachverständigen ist dies durchaus Stand der Technik und eigentlich kein Mangel. Trotzdem kann diese technische Eigenheit sehr wohl unter Umständen zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigen. Nämlich dann, wenn der Verkäufer nicht auf die drohenden Störungen bei überwiegenden Kurzfahrten hingewiesen hat. Ein durchschnittlicher Verbraucher muss ohne weitere Hinweise des Händlers glauben, dass ein Diesel mit Partikelfilter ebenso zum Kurzstreckenbetrieb geeignet ist, wie andere Autos. (OLG Stuttgart, Az.: 3 U 236/07).
Unfall, was nun?
Darf ich nach einem Unfall mein Auto zur Seite fahren?
Selbstverständlich sollten Unfälle nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch wenn die unveränderte Unfallsituation die genauesten Auskünfte über den Hergang gibt, sollten fahrtüchtige Fahrzeuge von der Straße bewegt werden, um zum einen den Verkehr nicht unnötig aufzuhalten und zum anderen, um sich selbst nicht zu gefährden. Auch die Polizei muss bei leichten Zusammenstößen nicht unbedingt eingeschaltet werden. Die Unfallgegner sollten nur darauf achten, Namen, Anschriften, Telefonnummern und Versicherungsangaben auszutauschen und wenn möglich Fotos von der Stelle des Geschehens zu machen.
Ärger im Winter
Kann ich bei Mietwagen von einer ordentlichen Winterbereifung ausgehen?
Leider nein! Viele Autovermieter statten nur einen Teil ihrer Flotte mit Winterreifen aus. Autofahrer sollten bereits bei der Buchung auf Winterreifen bestehen und bei Fahrtantritt auf die Bereifung achten. So werden Gefahren und Konflikte mit den Ordnungshütern vermieden. Allerdings müssen Sie sich auf oft hohe Zusatzkosten gefasst machen, denn die Anbieter verlangen Winterreifen-Aufschläge in unterschiedlicher Höhe. Ein Preisvergleich lohnt sich. Vor Vertragsabschluss sollte man sich daher nach den genauen Konditionen erkundigen.
Gefährlicher Spurwechsel
Wer ist schuld, wenn beim Spurwechsel ein Unfall geschieht?
Im Allgemeinen derjenige, der die Spur gewechselt hat. Wer sich geradeaus einordnet, sollte auch tatsächlich geradeaus fahren und nicht spontan seine Meinung ändern. Andere Fahrer dürfen nämlich grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der sich auf einer Spur eingeordnet hat, auch tatsächlich in diese Richtung fahren wird. Zumal die Straßenverkehrsordnung unmissverständlich besagt, dass ein Fahrstreifenwechsel nur durchgeführt werden darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (OLG Celle, Az.: 14 U 74/08).
Garagentor: Fernbedienung oder nicht?
Ist es schlimm, wenn ein Sammelgaragentor schon vom Parkplatz aus mittels der Fernbedienung geöffnet wird?
Nicht, wenn man das Tor von seinem Einstellplatz im Blick hat. Ist dies nicht der Fall sollte man allerdings Vorsicht walten lassen. Steht das Tor nämlich bereits offen oder jemand hat es in der Zwischenzeit geöffnet, wird es von dem Fernbedienungssignal wieder geschlossen. Sollte es daraufhin bei der Ausfahrt zu einem Unfall mit dem Tor kommen, muss derjenige, der das Signal gesendet hat, auch mindestens 50 % seines Schadens selbst tragen. (AG München 231 C 2920/08).
Höhere Steuern für SUV-Fahrer?
SUVs (Sport Utility Vehicle) beziehungsweise Geländewagen sind zurzeit sehr angesagt. Müssen sie anders versteuert werden als normale Autos?
Sogenannte Kombinationsfahrzeuge oder Geländewagen sind unter dem Gesichtspunkt der Kraftfahrzeugsteuer regelmäßig als Pkw einzustufen. Da diese Geländewagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert sind, unterscheiden sie sich in der Bauart und dem äußeren Erscheinungsbild nicht von einem Pkw und sind somit steuerrechtlich ebenso einzustufen (BFH II R 63/07).
Rote Ampel
Wenn man eine Ampel, die schon länger rot ist, überfährt, ist der Führerschein automatisch weg, oder?
Generell schon, aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Es ist beispielsweise nicht ausreichend, dass zwei Polizisten zu Protokoll geben, die Ampel sei länger als eine Sekunde rot gewesen. Vielmehr sind die Daten eines technisch geeichten Messgerätes oder andere zuverlässige Feststellungen zur Entfernung des Fahrzeuges zur Haltelinie bei Rot werdender Ampel und zu seiner Geschwindigkeit erforderlich.. Die Einschätzung der Polizisten, die den Vorfall aus einiger Entfernung beobachtet hatten, reicht insoweit nicht aus (OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWi 423/07).
Blutprobe
Kann eine Blutprobe, die ohne richterlichen Beschluss entnommen wurde, gegen jemanden verwendet werden?
Bei der Entscheidung über die Entziehung einer Fahrerlaubnis darf u.U. auch auf das Ergebnis einer solchen, möglicherweise rechtswidrig erfolgten Blutabnahme zurück gegriffen werden. Die Erkenntnis, die dabei gewonnen wird, gibt nun mal Aufschluss über das Verkehrsverhalten des unfreiwilligen Blutspenders. Da die Behörde auch die Rechte Dritter, die vor zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten Fahrern geschützt werden müssen, beachten muss, sind derartige Blutentnahmen verwertbar (VG Berlin 11 A 453.08).
Vorsicht, doppelter Boden
Wer zahlt, wenn das Motorrad in der Duplex-Garage umkippt?
Auch wenn die verstellbaren Duplex-Garagen durchaus praktisch sind, bieten sie gerade für Zweiräder besondere Risiken. Denn sofern keine extra Sicherungen angebracht sind, neigen Motorräder nun mal dazu umzukippen. Die Sicherung des Gefährts obliegt allein dem Zweiradbesitzer. Demnach muss er auch selbst in die Tasche greifen, wenn die Maschine durch die Bewegung der Garage durch Dritte umkippt (AG München, Az.: 282 C 8621/07).
Kavalierstart kostet Versicherungsschutz
Kann allzu sportliches Anfahren den Versicherungsschutz kosten?
Eindeutig ja! Das musste auch ein Sportwagenfahrer erkennen, der ein Rennen mit einem anderen Wagen fahren wollte und, nachdem er an der Ampel Vollgas gab, in der Leitplanke landete.
Da aber jeder Autofahrer nur so schnell fahren darf, dass er auch die Kontrolle über sein Gefährt behalten kann, handelte dieser Herr grob fahrlässig. Somit konnte die Vollkaskoversicherung auch ihre Leistung streichen. (OLG Hamm, Aktenzeichen: 20 U 218/06)
50 km/h zu schnell
Ist man den Führerschein auf Dauer los, wenn man innerorts mit 100 km/h geblitzt wird?
Auf jeden Fall! Die Überschreitung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 50 Stundenkilometer rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis. Laut einem aktuellen Urteil dokumentiert eine derartige Tat eine gravierende Rücksichtslosigkeit, die eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belege (VG Berlin, Az.: 11 A 163.08).
Laub auf Gehwegen - Rutschgefahr!
Ist man dazu verpflichtet, das Laub auf den Gehwegen vor seinem Haus weg zu fegen?
Ja! Meist übertragen Gemeinden die Pflicht zur Laubbeseitigung an die Eigentümer der betroffenen Grundstücke. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese selbst in dem Haus wohnen oder es vermietet haben. Die Eigentümer wiederum vereinbaren üblicherweise mit ihren Mietern vertraglich, dass diese die Gehwege vom Laub zu befreien haben. Kommen Grundstücksbesitzer ihrer Kehrpflicht nicht nach, müssen sie mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Das gilt auch dann, wenn das Laub von Bäumen stammt, die der Gemeinde gehören.(VG Lüneburg, 5 A 34/07).
Wenn Handy-Navigation wie Telefonieren aussieht
Telefonieren im Auto nur mit Freisprechanlage - klar! Aber was ist mit der Navi-Funktion des Handys?
Handy-Benutzung im Auto ist tabu. Denn gleichgültig, welchen Dienst des Telefons man in Anspruch nehmen möchte, man nimmt die Hände vom Steuer und wird zumindest in der Bedienungsphase abgelenkt. Angefasst werden darf das Gerät lediglich, um es woanders hinzulegen. Alles andere ist strafbar und wird mit Bußgeldern geahndet (OLG Köln, Az.: 81 Ss-Owi 49/08).
Ich hatte Schuld!
Wer am Unfallort seine Schuld eingesteht, hat doch vor Gericht schon verloren, oder?
Nicht unbedingt! Denn laut Düsseldorfer Oberlandesgericht war in einem konkreten Fall eine derartige Äußerung nicht als bindendes Schuldanerkenntnis zu werten. Zum einen war der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, ohne Absprache mit der Versicherung mögliche Ansprüche anzuerkennen. Zum anderen sei es in einer solch angespannten Situation direkt nach einem Unfall schwer zu beurteilen, inwiefern und in welchem Umfang man selbst zu dem Geschehen beigetragen habe. (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 246/07).
Ohne Schutz
Besteht eigentlich ganz normaler Versicherungsschutz, wenn mit einem getunten Auto ein Unfall passiert?
Nicht unbedingt! Der Versicherte ist nämlich verpflichtet, der Assekuranz Veränderungen am Fahrzeug, die zu einer so genannten Gefahrenerhöhung führen, sofort mitzuteilen. In einem von dem OLG Koblenz entschiedenen Fall hatte der Kläger an seinem Wagen mehrere technische Veränderungen vorgenommen, ohne dies der Versicherung mitzuteilen. Nach einem Unfall war das Fahrzeug ein Totalschaden, die Inanspruch genommene Versicherung verweigerte jedoch aufgrund der unterlassenen Mitteilung über die Veränderungen die Leistung. Zu recht, befanden die Richter; dabei werteten sie es als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. (OLG Koblenz, Az.: 10 U 56/06).
Lappen weg gleich Lappen weg?
Lappen weg ist Lappen weg. Oder gibt es einen Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
Beim Fahrverbot muss nur der Führerschein abgegeben werden. Nach Ablauf des Fahrverbots kann man den Lappen einfach wieder bei der Bußgeldstelle abholen. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wird das Recht aberkannt, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen (§ 2 StVG). Nach Ablauf der Frist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. In besonders schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel wenn das Auto als Waffe eingesetzt oder damit Straftaten begangen wurden, kann die Fahrerlaubnis sogar lebenslang entzogen werden.
Crash mit Blaulicht
Wer hat bei einem Zusammenstoß mit einem Feuerwehrauto mit eingeschaltetem Martinshorn schuld?
Kommt es zu einer Kollision mit einem Einsatzfahrzeug, kann es für den Autofahrer teuer werden, da er verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen. Allerdings darf sich auch der Lenker des Einsatzfahrzeugs nicht auf seine Sonderrechte verlassen. Ein Gericht sprach einer Dame, die mit einem Feuerwehrauto im Einsatz zusammengestoßen war, die Hauptschuld zu. Der Einsatzwagenfahrer trägt der Entscheidung zufolge aber auch eine Mitschuld von 20 Prozent. (OLG Jena, Az.: 4 U 259/05).
Der Kavalierstart
Ist ein Kavalierstart verboten?
Grundsätzlich nicht, aber falsches Anfahren kann trotzdem den Versicherungsschutz kosten. Zumindest, wenn der Fahrer kurz nach einem Kavalierstart an einer grün werdenden Ampel die Kontrolle übers Fahrzeug verliert. Das musste ein Sportwagenfahrer erfahren, der ein Rennen mit einem anderen Wagen fahren wollte. Er gab an der Ampel Vollgas, landete in der Leitplanke. Da aber jeder Autofahrer nur so schnell fahren darf, dass er auch die Kontrolle über sein Gefährt behalten kann, handelte er grob fahrlässig. Die Vollkasko strich die Leistung (OLG Hamm, Az.: 20 U 218/06).
Höhere Strafen
Ab Januar werden Verkehrsverstöße stärker geahndet. Was ändert sich eigentlich konkret?
Einiges. Bei zu dichtem Auffahren werden bis zu 400 Euro fällig – jetzt nur bis 250 Euro. Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaften, die zwischen 21 und 25 Kilometer pro Stunde liegen, werden mit 80 anstatt mit 50 Euro geahndet. Die Strafe für gefährliches Überholen verdoppelt sich von 50 auf 100 Euro. Auch Alkohol- oder Drogensünder müssen nun tiefer in die Tasche greifen, wenn sie am Steuer erwischt werden. Das Strafmaß steigert sich in 500 Euro Schritten. Während beim ersten Verstoß 500 Euro fällig sind, sind es beim dritten dann 1500 Euro.
Enge Straßen
Wer trägt die Schuld, wenn in einer engen Straße die geöffnete Tür eines anderen Fahrzeugs beschädigt wird?
Ist beispielsweise beim Anschnallen eines Kindes die hintere Tür eines am Straßenrand parkenden PKW geöffnet und wird diese Tür von einem PKW – welcher den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhält – beschädigt, kann der anschnallenden Mutter kein Verschuldensvorwurf gemacht werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich vor und während des Einsteigemanövers hinreichend vergewissert wurde, dass sich kein rückwärtiger Verkehr näherte. Falls nicht, kann eine Teilschuld drohen. (OLG Bremen 2 U 19/08).
Wer nicht hören will
In der Innenstadt sind die Lade- und Parkzonen oftmals voll. Wann darf man in zweiter Reihe halten oder auch mal parken?
Gar nicht! Halten und Parken in zweiter Reihe ist verboten (§ 12 Abs. 4 StVO). Ausnahmen macht der Gesetzgeber nur bei Taxen zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste. Wer es doch nicht lassen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 35 Euro und wird bei Verkehrsbehinderung sogar abgeschleppt. Richtig teuer kann es werden, wenn aufgrund des falsch parkenden Fahrzeuges ein Unfall passiert - dem Falschparker kann eine Mithaftung zugesprochen werden.
Handy-Verbot
Verstößt das Handy-Verbot im Auto nicht gegen das Persönlichkeitsrecht?
Ganz klar: nein. Das hat bestätigend ein kürzlich abgeschlossener Fall ergeben. Ausgerechnet eine Juristin sah sich durch die Regelung, nur mit Freisprechanlage oder mit abgestelltem Motor telefonieren zu dürfen, in ihrem Persönlichkeitsrecht und ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt. So lässt sich vermutlich auch erklären, warum sie innerhalb kürzester Zeit vier Mal mit dem Handy am Ohr hinter dem Steuer erwischt wurde und im Anschluss gegen die verhängte Strafe klagte. Ergebnis: Erhöhung des zu entrichtenden Bußgeldes als Wiederholungstäter um ein sechsfaches auf 240 Euro und zum anderen wurden Einwendungen von den zuständigen Gerichten zurückgewiesen. (BVerfG, Az.: 2 BvR 525/08).
Navi mitnehmen
Zahlt meine Kasko-Versicherung den Schaden, wenn mein mobiles Navigationssystem über Nacht aus meinem Auto geklaut wird?
Wahrscheinlich wird sie nicht zahlen. Nach einem Urteil des LG Hannover liegt ein grob fahrlässiges Verhalten vor, wenn ein mobiles Navigationssystem in der Halterung an der Windschutzscheibe im Wagen gelassen wird. Und zwar gilt dies auch, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück geparkt war. Die Teilkasko musste demnach keine Entschädigung leisten. Sie sollten das Navigationssystem daher aus dem Auto nehmen (LG Hannover 8 S 17/06).
Spur wechseln
Muss ich die Spur wechseln, um die Auffahrt auf die Autobahn zu ermöglichen?
Grundsätzlich sollte dem Auffahrenden das Einfahren auf die Autobahn erleichtert werden. Allerdings sollte die Spur nicht ohne Blinker und Blick in den Außenspiegel gewechselt werden – beweist ein Fall des OLG Brandenburg. Ein Lkw war plötzlich auf die Überholspur gewechselt. Der dort mit 130 Sachen fahrende Pkw hatte keine Chance mehr zu reagieren und kollidierte mit dem Brummi. Den Schaden am Pkw musste der Fernfahrer bzw. seine Versicherung in voller Höhe zahlen (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 160/06).
Kein Rückgaberecht
Kann ich wegen einer defekten Klimaanlage von dem Kauf meines Neuwagens zurücktreten?
Ein Jahr nach dem Kauf des Mazda M6 Kombis und zwischenzeitlich 60 000 gefahrenen Kilometern wollte der Käufer wegen folgender „Mängel” zurücktreten: defekte Klimaanlage, ungewöhnliche Fahrgeräusche, ein Werbeaufkleber auf der Scheibe sowie eine Verfärbung der Autotelefonantenne. Völliger Quatsch, meinte das Gericht. Die Klimaanlage und die Geräusche ließen sich für 200 € reparieren – die übrigen Punkte hätten Bagatellcharakter (LG Coburg, Az.: 22 O 473/06).
Auf dem Parkplatz gestolpert
Ich bin auf einem Parkplatz über eine Unebenheit von zwei Zentimetern gestolpert und habe mich verletzt - kann ich nun Schmerzensgeld verlangen?
Wahrscheinlich nicht! Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch wäre die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen für den Parkplatz. Auf Bürgersteigen ist bei Unebenheiten von 1-2 cm laut obergerichtliche Rechtsprechung nicht von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auszugehen. Laut einem Urteil des Landgerichts Koblenz gilt dies erst recht für Parkplätze, die nicht ausschließlich für die Benutzung durch Fußgänger bestimmt sind (LG Koblenz 12 S 39/08).
Wenn der Automat versagt
Der Parkautomat hat meine einzige 50 Cent Münze nicht angenommen. Ich habe ohne Parkschein geparkt und ein Knöllchen bekommen. Zu Recht?
Ja! So jedenfalls entschied es das Oberlandesgericht Hamm. Ein Autofahrer, der einen gebührenpflichtigen Parkplatz ansteuert, sollte immer genügend Kleingeld dabei haben, um zur Not mit mehreren Einwurf-Versuchen einen Parkschein ziehen zu können (OLG Hamm 3 Ss OWi 576/05).
Gibt es eigentlich eine Schuh-Pflicht?
Muss ich eigentlich beim Autofahren feste Schuhe tragen?
Als Berufskraftfahrer sind Sie aufgrund Unfallverhütungsvorschriften beim Führen bestimmter Fahrzeuge auf jeden Fall zum Tragen fester Schuhe verpflichtet. Für den Privat-Fahrer gibt es hingegen noch keine Vorschrift, die zum Tragen fester Schuhe verpflichtet. Auf Schuhe sollte dennoch nicht verzichtet werden, da ein Bußgeld jedenfalls dann möglich ist, wenn eine Gefährdung oder Schädigung Dritter vorliegt. (OLG Bamberg 322 Ss 46/07).
Abschleppen im Urlaub
Wenn mein Auto im Ausland auf der Autobahn liegen bleibt, darf ich mich von einem Bekannten abschleppen lassen?
Die Regelungen zum Abschleppen sind in den Ländern nicht einheitlich geregelt. In Italien ist das private Abschleppen gänzlich untersagt. In Österreich und Schweiz muss man die zulässige Geschwindigkeit von 40 km/h beim Abschleppen beachten. Wichtig ist auch, dass in einigen Ländern bei einer Panne eine Warnweste zu tragen ist. Es empfiehlt sich daher, vor der Reise genaue Informationen – auch für den Fall einer Panne – einzuholen.
Städte auf dem Umwelttrip
In einigen Großstädten wurden zum Jahresbeginn sogenannte Abgasplaketten eingeführt. Was bedeuten sie für den Bürger, und dürfen Autos mit schlechten Emissionswerten überhaupt noch in die Städte fahren?
Momentan sind die in manchen Städten bereits eingeführten Umweltzonen für nahezu alle Autofahrer noch problemlos zu passieren, sofern sie über eine Plakette jeglicher Art verfügen. Nur Verkehrsteilnehmer,die keinen Aufkleber erworben haben, machen sich in den markierten Zonen strafbar und müssen sowohl mit einem Punkt in Flensburg als auch mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Ab 2010 allerdings dürfen voraussichtlich wirklich nur noch die Fahrzeuge, die über eine grüne Plakette verfügen, den Umweltbereich befahren. Daher ist es sinnvoll, sich bereits jetzt über mögliche Umrüstmaßnahmen zu informieren, falls das Auto eine gelbe oder gar rote Plakette erhalten hat. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich in der nächsten Zeit zahlreiche Städte zu diesem Umweltmodell entscheiden werden. Für das Ruhrgebiet beispielsweise ist die Einführung einer städteübergreifenden Umweltzone noch für 2008 geplant. Wer noch keine Plakette besitzt, sollte diese möglichst bald beim TÜV, bei den Zulassungsstellen, in AU-Werkstätten oder auch der DEKRA erwerben.
Teures Mogeln
Warum müssen bei einer Diebstahlsanzeige bei der Vollkasko die Angaben zur Laufleistung korrekt sein?
Der Versicherungsschutz kann verloren gehen, wenn falsche Angaben zur Laufleistung des Fahrzeugs gemacht werden. Ein Versicherungsnehmer hatte für den Diebstahlzeitpunkt einen Kilometerstand von ca. 130 000 angegeben und der Versicherung mindestens 13 680 gefahrene Mehrkilometer unterschlagen. Der Kilometerstand lag damit mehr als zehn Prozent zu hoch. Zuviel, sagten die Richter. Der Wagen blieb verschwunden und der Mann sah keinen Cent (LG Coburg, Az: 14 O 122/07).
Parken mit Folgen
Kann man wegen Falschparkens der Führerschein verlieren?
Parkverstöße nicht auf die leichte Schulter nehmen! Wer sich in kurzer Zeit zu oft erwischen lässt, muss damit rechnen, dass ihn die Führerscheinbehörde für ungeeignet hält, am Straßenverkehr teilzunehmen. Um die Fahr-Eignung nachzuweisen, kann von dem notorischen Parksünder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung verlangt. Wer sich verweigert, ist den Führerschein los. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Eine Frau war in 3 Jahren über 300 Mal wegen Falschparkens erwischt worden. (Az.: VG 11 A 247.07).
Gefährliche Nachzügler
Was mache ich, wenn ich an einer Ampelkreuzung bei Grün in den Linksabbiegerverkehr einbiege und hinter der Haltelinie warten muss, um den Gegenverkehr durchzulassen?
Nie bei Rot noch schnell Gas geben! Das Landgericht Coburg hat für Nachzügler kein Verständnis. In einem Fall war eine Autofahrerin trotz zwischen-zeitlich auf rot umgesprungener Ampel noch in den Kreuzungsbereich eingefahren und von einem anderen Auto erfasst worden. Auf dem Schaden von 5600 € bleibt sie nun sitzen. Die Richter meinten, sie hätte bis zur nächsten Grünphase warten müssen (Az.: 13 O 87/07).
Teures Schlagloch
Wer zahlt den Schaden, wenn man in ein Schlagloch fährt und dabei die Reifen oder sogar Felgen drauf gehen?
Unter Umständen kann man Schadensersatz von der Stadt verlangen. Das Oberlandensgericht Celle hat entschieden, das dem Autofahrer Schadensersatz gezahlt werden musste, nachdem er in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch einer viel befahrenen Durchgangsstraße fuhr und dabei Reifen und Felgen zu Bruch gingen. Allerdings traf den Autofahrer auch eine Mitschuld. Denn das Sichtfahrgebot verpflichtet dazu, immer nur so schnell zu fahren, dass man bei Hindernissen auch sofort anhalten kann (Az.: 8 U 199/06).
Doppel Blitz
Ist es zulässig, wenn man innerhalb einer Minute zweimal geblitzt und zweimal bestraft wird?
Ja – entschied das OLG Hamm: Auf einer Autobahn wurde ein Fahrer erst mit 141 statt der zulässigen 100 km/h geblitzt. Nur eine Minute später wurde er erneut mit 97, statt der erlaubten 80 km/h erwischt. Die Überschreitungen wurden einzeln geahndet. Der Fahrer meinte, der Vorgang dürfte nur als eine Tat gewertet werden.Das Gericht entschied, dass es sich zwischen beiden Blitzeinschlägen nicht um eine, sondern um zwei verschiedene Vorgänge handelt (Az.: 3 Ss OWi 458/07).
Waschanlagen haften meist
Wer haftet eigentlich bei Schäden, die in einer Waschstraße entstehen?
In der Regel die Betreiber. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das die Betreiber einer Waschanlage sich nicht der Haftung entledigen können, indem sie eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen einfügen, nach der sie nur bei grobem Verschulden zahlen müssen. Vielmehr haben Autofahrer, die den Weg zu einer Waschanlage antreten das Recht auf eine Autowäsche 0ohne Beschädigung (Az.: BGH X ZR 133/03).
Stellplatz zu klein
Nach Anmietung eines Stellplatzes habe ich bemerkt, dass mein Auto dort nicht hin passt. Kann ich nun fristlos kündigen?
Nein – so hat es das Amtsgericht München entschieden. Der Fahrer eines überdurchschnittlich großen Autos kann sich nicht auf die Aussage des Vermieters verlassen, sondern muss sich vor Anmietung des Stellplatzes selbst davon überzeugen, oder er den Wagen überhaupt auf dem gemieteten Platz abstellen kann. Tut er dies nicht, handelt er grob fahrlässig und kann daher nicht aus diesem Grund fristlos den Vertrag kündigen (Az.: 423 C 11099/07).
Unfallschaden laut Vorbesitzer
Mein Fahrzeughändler legte mir einen Formularvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug vor, in dem u.a. die Angaben „Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein“ gemacht wurde. Ist diese Aussage bindend?
Nein. Aus der Angabe „Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein“ kann der Käufer nicht erwarten, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Haftung für die Richtigkeit der Angabe übernehmen wolle. Si entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Aber: Sofern die Frage eines möglichen Unfallschadens mangels wirksamer Vereinbarung offen geblieben ist, stellt ein Unfallschaden an einem Gebrauchtwagen einen Mangel dar. Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall hatte, bei dem es nicht nur zu einem „Bagatellschaden“ – d.h. ganz geringfügige, äußere (Lack)Schäden – gekommen ist (BGH VIII ZR 253/05).