München (dpa/tmn). Wer falsch parkt, muss nicht nur Knöllchen fürchten. Schlimmstenfalls wird das Auto abgeschleppt - wie komme dann wieder heran?
Der Einkauf in der Innenstadt ist erledigt. Nun zurück zum Auto und heim. Doch nix da, der Wagen ist weg. Die erste Frage: Wurde er geklaut oder abgeschleppt?
Stand der Wagen im öffentlichen Raum, lässt sich das laut ADAC am besten durch einen Anruf bei der Polizei klären. Wichtig: Dafür nicht die Notrufnummer 110 blockieren, sondern lieber „über Amt anrufen“. Damit ist gemeint, dass man direkt die Nummer des nächsten Polizeireviers wählt. Die lässt sich übers Internet schnell herausfinden, etwa unter dem Suchbegriff „Polizeirevier in der Nähe“.
„Hier erfährt man auch, wie weiter verfahren wird“, sagt ADAC-Sprecher Alexander Schnaars. Auch das Ordnungsamt könnte in so einem Fall weiterhelfen.
Wo hole ich das Auto wieder ab?
Wurde der Wagen umgesetzt oder abgeschleppt, kennt man nach dem Telefonat nun bestenfalls den neuen Standort. Ein umgesetztes Auto kann in der Regel sofort wieder genutzt werden. Die Gebühren dafür folgen.
Wurde das Auto zu einer zentralen amtlichen Verwahrstelle geschleppt, muss es dort gegen die Zahlung der Gebühren ausgelöst werden. Neben Abschleppkosten kommen dort auch noch Verwahrkosten hinzu. Das Auslösen ist oft rund um die Uhr möglich.
Welche Unterlagen benötige ich?
Als Dokumente werden dafür in der Regel Personalausweis sowie Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief und gegebenenfalls eine Vollmacht benötigt. Dazu Bargeld oder eine EC-Karte. Das Vorgehen kann sich regional leicht unterscheiden.
Weitere Infos bieten regionale Online-Portale von Polizei oder Städten. Die entsprechenden Seiten lassen sich oft mit Stichworten wie „Kfz-Verwahrstelle“ im Internet finden.
Rechtsmittel gegen das Abschleppen können grundsätzlich im Nachgang noch eingelegt werden. Es empfiehlt sich laut ADAC, unter Vorbehalt zu zahlen.
Was kostet das Abschleppen?
Die Kosten für das Abschleppen oder Umsetzen werden in der Regel dem Halter auferlegt. Dazu ergeht ein Gebührenbescheid.
Die Summen variieren regional - auch Wochentag und Tageszeit spielen dabei eine Rolle. In der Regel sind es dreistellige Beträge für die Vorgänge, so Schnaars. Auch Zusatzkosten wie Standgebühren auf den Verwahrstellen sind einzukalkulieren. Dazu kommen noch mögliche Bußgelder fürs Falschparken.
Wann ist das Abschleppen überhaupt möglich?
Die Voraussetzungen für polizeiliches Abschleppen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein, so Schnaars.
Daher darf etwa von Schwerbehindertenparkplätzen und Feuerwehrzufahrten sofort abgeschleppt werden, während man bei mobilen Halteverboten für Umzüge zunächst versuchen werde, den Falschparker ausfindig zu machen.
Grundsätzlich muss die Polizei laut ADAC zwar verhältnismäßig agieren und das mildeste Mittel wählen, also etwa das Kfz auf einen freien Parkplatz in der Nähe umsetzen. In Großstädten sei das aufgrund von Parkplatzmangel meistens jedoch nicht zumutbar, weswegen das Fahrzeug dann ohne weitere Prüfung auf Verwahrplätze gebracht werden dürfe.
Der Wagen wurde vom Supermarktparkplatz abgeschleppt - was nun?
Wurde das Auto von einem Privatgrundstück wie etwa einem Supermarktparkplatz abgeschleppt, ist in der Regel über die Beschilderung vor Ort zu erkennen, wen man telefonisch erreichen kann. Mittlerweile haben die Betreiber meist Parküberwachungsfirmen beauftragt. Fehlen Hinweise, zum Beispiel auf einer Parkfläche vor einer Wohnanlage, können womöglich Mieterinnen oder Hausmeister Auskunft geben, wohin man sich wenden kann.
„Führt das alles nicht zum Erfolg, wissen gegebenenfalls Ordnungsamt oder Polizei Bescheid, wer auf dem betreffenden Grundstück Abschleppmaßnahmen vornimmt“, sagt Schnaars.
Hat man den Kontakt gefunden, bekommt man den Wagen meist erst wieder oder erfährt sogar erst dann von dessen Standort, wenn die Kosten vorher beglichen werden. Das ist sogar legal, so der ADAC mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der hat dies bereits in mehreren Urteilen bestätigt, jüngst im November 2023 mit der Entscheidung zu den Verwahrkosten (Az.: V ZR 192/22).
Die Kosten für das Abschleppen sind hier zuweilen beträchtlich, so der ADAC. Es kommt auf die jeweiligen Umstände an und kann vom niedrigen bis hohen dreistelligen Bereich variieren.
Der ADAC rät, ein Abschleppen von privatem Grund nicht zu bezahlen, bevor man nicht folgende Punkte geklärt hat:
- Sich einen Nachweis zeigen lassen, ob die Überwachungsfirma tatsächlich einen Auftrag dazu hatte und das falsch geparkte Auto entfernen durfte.
- Die Forderung sollte nicht über die eigentlichen Abschleppkosten hinausgehen.
- Waren auf dem Grundstück Schilder vorhanden, die das Abschleppen von Falschparkern androhen und den Bereich klar als Privatgrund kennzeichnen?
- Eine detaillierte Rechnung verlangen und eine Zahlung unter Vorbehalt quittieren lassen, um etwaige Rechtsschritte einzuleiten.
Wichtig: Sollte sich herausstellen, dass der Wagen weder von behördlicher noch privater Seite abgeschleppt wurde, steht ein Diebstahl zu befürchten. Dann gilt: Als erstes Anzeige bei der Polizei erstatten und dann schnell die Kfz-Versicherung kontaktieren.