Stuttgart/Berlin (dpa/tmn). Nach Angaben der Versicherungswirtschaft wurden allein im letzten Jahr 140 000 versicherte Fahrräder gestohlen. Doch was sollten Geschädigte nach einem Fahrraddiebstahl unternehmen?

Es ist wohl für die meisten ein Schockmoment, wenn sie feststellen müssen, dass ihr Fahrrad geklaut wurde. Hat man sich vom ersten Schreck erholt, sollte möglichst schnell gehandelt werden.

Was ist im Einzelnen zu tun und welche Nachweise müssen Geschädigte bei Polizei und Versicherer erbringen, damit sie ihr Fahrrad wiedersehen oder gleichwertig ersetzen können? Dazu geben die Polizei, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Tipps.

Was sollte man als Erstes nach dem entdeckten Diebstahl tun?

Das Wichtigste ist es, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Dabei sollte der Geschädigte eine Rahmennummer vorlegen. Diese Nummer ist in der Regel an der Gabel oder am Tretlager eingestanzt und darf nicht mit der Produktionsnummer oder Seriennummer verwechselt werden. Denn diese sind mehrfach vergeben. Am besten alle Nummern nach dem Radkauf fotografieren - die Polizei ordnet die Nummern dann zu.

Welche Rolle spielt Zeit bei der polizeilichen Anzeige?

„Ich würde immer schnellstmöglich Anzeige erstatten“, sagt Polizeihauptkommissarin Karin Reuchlin. Sie leitet in Stuttgart die Fahrraddiebstahl-Ermittlungsgruppe „Dynamo“. Das gilt auch, wenn man noch nicht sofort alle nötigen Informationen parat hat und sie anhand der Fallnummer später nachreicht. Oder auch, wenn das Rad gebraucht gekauft wurde.

Der ADFC weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Oldenburg (Az.: AG Oldenburg, E7 C 7019/00) hin, das entschied: Eine Anzeige erst nach fünf Tagen und ohne Angabe der Rahmennummer, die auf der Rechnung zur Verfügung steht, war demnach verspätet und unvollständig, sodass der Versicherer nicht zahlen musste.

Welche Dokumente sind neben der Rahmennummer noch wichtig?

Die Kaufrechnung hilft, dort sind in der Regel Hersteller und Modell genannt. Weitere Fotos vom Rad sind eine gute Idee, besonders wenn man Dinge am Rad nachträglich verändert hat.

Dabei geht es um individuelle Merkmale: eine auffällige Klingel, hochwertige Pedale oder ein anderer Sattel. Auch dafür die Rechnung aufbewahren. Je genauer das Fahrrad beschrieben ist, desto einfacher kann die Polizei es dem Besitzer zuordnen.

Wo kann man Anzeige erstatten?

Auf jeder Polizeidienststelle rund um die Uhr, persönlich, aber auch per Telefon. Für Vielbeschäftigte geht das auch über die sogenannte Internetwache im Netz. Die Polizei erstellt immer eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige mit Tatzeit, Angaben zum gestohlenen Objekt und Namen des Geschädigten.

Welche Nachweise verlangt der Versicherer?

Im Schadensfall brauchen Geschädigte die oben genannte Bescheinigung über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige, dann informieren sie ihren Versicherer. Der will in der Regel genau wie die Polizei Kaufbeleg und Rahmennummer. Auch hier sind Fotos hilfreich.

Wann ist der Fahrraddiebstahl von der Hausratsversicherung abgedeckt?

Für die Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung wird dafür in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Dazu eine Beispielrechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

Ist der Hausrat mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert - mit bis zu 500 Euro. Das Schloss wird innerhalb dieses Betrages übrigens auch ersetzt.

In der Regel sind bei der elterlichen Hausratsversicherung alle Räder der Familie - einschließlich die der auswärts studierenden Kinder - mitversichert.

Wie lassen sich ganz teure Fahrräder und Pedelecs versichern?

Manch edle Rennräder, Lastenräder oder Hightech-Pedelecs gehen so richtig ins Geld. Für solche hochwertigen Modelle kann die oben errechnete Summe bei der Hausratsversicherung angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Vergleichbar mit der Vollkaskoversicherung für das Auto. Da sind meistens auch einzelne Komponenten mitversichert - der edle Ledersattel, die extra-leichte Karbongabel oder die nachgerüstete Lichtanlage.

Was sind Grundvoraussetzungen für eine Entschädigung?

Ein Knackpunkt ist: Das Fahrrad muss an einen festen Gegenstand angeschlossen worden sein. Hausratversicherer machen meist keine Vorgabe zu Qualität und Preis des Schlosses.

Anders ist das bei speziellen Fahrradversicherungen. Die können Qualitätsanforderungen an das Schloss haben, und im Schadenfall muss man dann auch einen entsprechenden Kaufnachweis vorlegen.

Faustregel des GDV: 5 bis 10 Prozent des Fahrradpreises sollte man ins Schloss investieren.

Was, wenn ein GPS-Tracker den Standort des gestohlenen Rades zeigt?

Im digitalen Zeitalter haben manche Radfahrer mit teurem Rad einen GPS-Fahrradtracker. Der kann am Rad montiert den Standort nach einem Diebstahl preisgeben und auf dem Handy anzeigen. Was dann?

Bei Eigeninitiative ist Vorsicht geboten. Verdeckt aus der Distanz zu beobachten, auch mit Sicherheitsabstand ein Foto zu machen, ist grundsätzlich nicht falsch. Aber von einer Konfrontation rät Karin Reuchlin klar ab. „Ich würde immer die 110 wählen“, sagt die Polizeihauptkommissarin.

Findet man sein Fahrrad per Tracker wieder, sollte man es nicht einfach an sich nehmen, sondern trotzdem die Polizei einschalten, denn es liegt immer noch eine Straftat vor und das Fahrrad ist dabei ein potenzielles Beweismittel.