Leipzig (dpa/tmn). 30. November: Dann spätestens muss eine Kündigung der Kfz-Versicherung eingereicht sein, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Doch man sollte nicht nur die Preise vergleichen.
In diesem Jahr dürften viele Autofahrer dem 30. November besonders viel Beachtung schenken: Denn der Stichtag birgt Sparpotenzial. Bis dahin können Halter und Halterinnen die Kfz-Versicherung für ihr Auto kündigen und oft in einen günstigeren Tarif wechseln.
„Der Versicherungsmarkt ändert sich ständig und die Preisunterschiede sind und bleiben groß“, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit. „Wer nicht immer wieder vergleicht und sich die günstigsten Angebote herausfiltert, verzichtet schnell auf einige hundert Euro.“
Die Preise sind auch deshalb in Bewegung, weil für die Automodelle Typ- und Regionalklassen jährlich neu berechnet werden.
Auch der Abstellort hat preisliche Auswirkungen
Vor einem Wechsel sollten nicht nur die Kosten, sondern auch die Tarifkonditionen und Vertragsbedingungen geprüft werden. Versicherer kalkulierten ihre Tarife zum Beispiel auch danach, ob das Auto zu Hause über Nacht in der Garage oder auf der Straße parkt, dem Fahrerkreis oder etwaiger Werkstattbindung.
Wer die Versicherung wechseln möchte, dem rät die Verbraucherzentrale Sachsen zur schriftlichen Kündigung per Einschreiben. Dieses muss am 30. November bei der Versicherung eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels sei nicht maßgeblich.