Wer im kommenden Jahr seinen Führerschein macht, bekommt am Ende ein Prüfungsprotokoll. Dieses Feedback ist nur eine von mehreren Neuerungen rund um die Führerscheinprüfung. Folgendes ändert sich.
Berlin (dpa/tmn) – Wer seinen Führerschein macht, soll künftig bundesweit einheitlich bewertet werden. Die sogenannte Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) gilt ab Januar für alle Führerscheinklassen und enthält festgeschriebene Fahraufgaben und Bewertungskriterien.
Im Vergleich zur früheren Richtlinie werden nun zum Beispiel leichte oder schwere Fehler definiert, erklärt der Verband der Tüv (VdTÜV). Nach Tüv-Ansicht unterstützen die neuen Regeln den Prüfenden, der in der Praxis beurteilen muss, inwieweit der Prüfling die Anforderungen erfüllt. Rückmeldung wird großgeschrieben: Am Ende der Prüfung gibt es ein Feedbackgespräch.
Auch ein schriftliches Protokoll ist Pflicht – bisher gab es das nur bei Nichtbestehen der Führerscheinprüfung. Diese elektronisch erstellte Rückmeldung schätzt auch das Niveau der Fahrkompetenz ein und gibt Hinweise für das Weiterlernen nach der Prüfung, zum Beispiel für das begleitete Fahren ab 17 Jahren oder für die Nachschulung in der Fahrschule bei nicht bestandener Prüfung.
Die Führerscheinprüfung wird durch all das länger: So dauert eine Prüfung in der Klasse B künftig insgesamt 55 statt bisher 45 Minuten, davon sind 30 Minuten reine Fahrzeit. Und auch der Preis steigt: Kostet die Gebühr für die Praktische Prüfung in der Klasse B aktuell knapp 90 Euro, beträgt sie ab Januar knapp 117 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
© dpa-infocom, dpa:201222-99-786927/2