München. Für viele Vergehen im Straßenverkehr drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Doch wann verfallen die eigentlich? Und muss ich dafür etwas tun?
Viel zu schnell gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt worden oder über eine rote Ampel gerauscht? Für solche Vergehen im Straßenverkehr müssen Sie nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern auch mit Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.
Bei insgesamt acht Punkten ist Schluss, und die Fahrerlaubnis wird eingezogen, erklärt der ADAC. Doch die Punkte bleiben nicht ewig auf dem Konto. Je nach Art der Eintragung werden sie automatisch nach gewissen Fristen getilgt. Welche Fristen gelten für Einträge? Nicht nur die Anzahl der Punkte allein entscheidet, wie lange sie bestehen bleiben. Relevant ist auch, in welchen Zusammenhang sie vergeben worden sind.
Nach frühestens zweieinhalb Jahren verschwindet ein Punkt
Nach zweieinhalb Jahren verschwindet der Eintrag für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt. Wurde ein Fahrverbot dazu verhängt, dauert es fünf Jahre. Das ist derselbe Zeitraum, der für Straftaten mit zwei Punkten gilt. Zehn Jahre muss auf eine weiße Weste warten, wer wegen Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug Punkte ansammelte.
Während dieser Prozess automatisch verläuft, können Autofahrer auch aktiv Punkte abbauen. Doch das geht nur eingeschränkt, bremst der ADAC voreilige Hoffnungen von Punktesündern. So kann jemand mit einem Stand von einem bis fünf Punkten durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen. Rund 400 Euro kostet so eine Schulung laut ADAC.
Sie werde von Fahrschulen, Tüv oder Dekra angeboten. Doch diese Seminarteilnahme ist nur einmal in fünf Jahren möglich. Und ein Punkteabbau durch eine Teilnahme ist nicht zu erreichen, wenn sechs oder mehr Punkte auf dem Konto sind.
Woher weiß ich, wie viele Punkte ich schon habe?
Seinen Punktestand kann man kostenlos durch Antrag vor Ort, schriftlich per Post oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Telefonisch sei das nicht möglich, so der ADAC. Dazu ist der Nachweis der Identität erforderlich.
Das kann durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder durch Kopien von Personalausweis oder Pass erfolgen. Wer einen Personalausweis mit Online-Funktion nutzt, kann den Antrag auch online stellen.
Übrigens nicht erst bei acht Punkten drohen Konsequenzen: Wer schon vier Punkte auf dem Konto hat, wird schriftlich ermahnt, bei sechs Punkten folgt eine Verwarnung. Beides ist mit je 17,90 Euro plus Zustellgebühren kostenpflichtig, so der Autoclub.