Die Behandlung auf einem Kreuzfahrtschiff kommt einem Privatarztbesuch in einem Drittland gleich. Eine mögliche Kostenerstattung der gesetzlichen Kasse richtet sich nach der Flagge, unter der das Schiff fährt.

Tui Cruises: Auf der Mein-Schiff-Flotte erfolgt die Bezahlung per Bordkarte, „deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden hier leider keine Anwendung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Bei Risikofällen wird der Patient im nächsten Hafen ausgeschifft“, so das Unternehmen.

AIDA: In Rostock heißt es: „Die Leistungen der Schiffsärzte sind kein Bestandteil des Reisevertrages. Die Behandlungskosten werden auf Ihre Bordrechnung gebucht. Die Abrechnung über Krankenkassenkarte oder Auslandskrankenschein ist nicht möglich, wir empfehlen unbedingt den Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung.