Für die Kirchen erhebt der Staat bei Zinseinnahmen acht Prozent Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag.
Ein Beispiel aus der evangelischen Kirche: Wer 10 000 Euro Zinsen im Jahr kassiert, zahlt darauf 2444 Euro Einkommen- und 220 Euro Kirchensteuer. Für Alleinstehende gilt ein Freibetrag von 801 Euro, für Verheiratete 1602 Euro.