Seit 2013 gibt es den „Pflege-Bahr“. Alle Menschen ab 18, die einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören und zusätzlich privat vorsorgen wollen, können fünf Euro Förderung pro Monat vom Staat bekommen. Voraussetzung: Der Versicherte selbst zahlt mindestens zehn Euro pro Monat ein. Es gibt keine Gesundheitsprüfung. Die Beitragshöhe steigt mit dem Alter.

Förderfähig sind Verträge, die in Pflegestufe III mindestens 600 Euro Pflegegeld pro Monat zahlen. In Pflegestufe II müssen mindestens 30 Prozent, in Pflegestufe I mindestens 20 Prozent des Pflegemonatsgeldes an die Versicherten ausgezahlt werden.

Verbraucherschützer bevorzugen nicht geförderte Tarife. „Die staatlich geförderte private Pflegevorsorge lohnt sich selten“, sagt Stiftung Warentest. „Sie bietet keine ausreichende Absicherung und ihre Vertragsbedingungen sind in der Regel schlechter.“