Leipzig. .
Verbraucher sollten nicht einfach ihren Personalausweis vorzeigen und eine Unterschrift leisten, wenn der Postbote das für die Aushändigung eines Briefes verlangt. Denn auf diese Weise könne ein unerwünschter Vertrag zustande kommen, warnt die Finanzexpertin Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Der Adressat sei nicht dazu verpflichtet, die Postsendung anzunehmen, wenn er nicht will. Sie könne auch in der Postfiliale hinterlegt werden.
Nach Einschätzung von Heyer gehen diejenigen, die unbedacht unterschreiben, meist davon aus, sie würden lediglich den Empfang der Post bestätigen. Es sei rechtlich aber möglich, im Zuge des sogenannten Postident-Comfort- oder Postident-Special-Verfahrens einen Vertrag zu schließen. Findet sich nach dem unüberlegten Unterschreiben in dem Brief dann ein Vertrag, den der Empfänger nicht abschließen möchte, sollte er sofort von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Nach Ablauf der Frist könnte er den Vertrag anfechten.
Firma aus Düsseldorf versucht an Anlageverträge zu kommen
Verbraucherschützerin Andrea Heyer zufolge versucht derzeit eine Firma aus Düsseldorf, über das Identifizierungsverfahren per Post an Geldanlageverträge mit Verbrauchern zu kommen, die sich telefonisch bereits gegen ein Vertragsangebot ausgesprochen hatten. Oft haben sie wärend des Telefonats aber der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt. Nehmen sie dann die Post per Identifizierung mit Ausweis und Unterschrift an, fordere das Unternehmen alsbald monatliche Raten für einen Anlagevertrag.