Die Verbraucherzentrale rät: Bei terminsensiblen Gutscheinen und Gutscheinen, die gegen Dienstleistungen eingetauscht werden, sollten Kunden frühzeitig Kontakt mit dem Einlöser in aufnehmen. So ließen sich Missverständnisse vermeiden.

Wenn Kunden absehen können, dass sie ihren Gutschein nicht fristgerecht einlösen können, sollten sie rasch handeln. „Bitten Sie darum, die Frist zu verlängern, einen Anspruch auf Fristverlängerung haben sie aber nicht.“