Bei Arztbesuchen während der Arbeitszeit sollten Arbeitnehmer aufpassen. Sie sind Privatsache. Arzttermine während der Arbeitszeit sind aus rechtlicher Sicht nur statthaft, wenn eine akute Erkrankung vorliegt oder sich der Termin etwa wegen einer Nüchtern-Blutabnahme oder den Sprechstundenzeiten nicht in die Freizeit legen lässt.
Das gilt besonders für Teilzeitkräfte. Hier darf der Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte ihre Termine außerhalb der Arbeitszeit erledigen.