Hildesheim. Eine 32-jährige Frau muss für fünf Jahre ins Gefängnis, weil sie den Tod ihres ungewollten Kindes in Kauf nahm. Das Baby, das aus einem Seitensprung hervorging, brachte die Sarstedterin auf der Toilette zur Welt und betätigte danach mehrmals die Klospülung.
Im Prozess um den Tod eines neugeborenen Jungen hat das Landgericht Hildesheim die Mutter wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat die zur Tatzeit 32-Jährige aus Sarstedt mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt, als sie das Kind im Oktober 2013 allein auf der Toilette ihrer Wohnung zur Welt brachte und die Wasserspülung betätigte.
Ein Gutachter hatte nicht eindeutig feststellen können, ob das Kind vor, während oder nach der Geburt starb. Den neugeborenen Jungen hatte die dreifache Mutter mit Plastikfolie umwickelt und in einer Grünanlage verscharrt. Das Kind stammte aus einem Seitensprung.
Richter glaubten Schilderungen der Mutter nicht
Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags plädiert, die Verteidigung dagegen einen Freispruch gefordert, weil die Frau geglaubt habe, dass der Säugling tot sei.
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Die Kammer ging jedoch davon aus, dass die dreifache Mutter das Kind ablehnte. "Sie hat nicht aus blankem Egoismus gehandelt, sie war in gewisser Bedrängnis und wollte das Kind verschwinden lassen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. (dpa)