Das frühere Ehepaar Meier mit zwei Kindern hat sich im Jahr 2000 nach insgesamt 20 Ehejahren scheiden lassen. Das ist auch das maßgebliche Jahr für den Wert der Entgeltpunkte für die späteren Rentenansprüche, die zwischen den beiden ehemaligen Partnern aufgeteilt werden. Im Jahr 2000 lag dieser Wert bei 24,69 Euro.

In der gemeinsamen Zeit haben Meiers 30 Entgeltpunkte angesammelt. Das Gericht stellt einen Ehezeitanteil an der Rente von gut 740 Euro fest. Das entspricht für beide jeweils einem Ausgleichswert von 370 Euro. Das so genannte Abänderungspotenzial beträgt zwei halbe Entgeltpunkte, also 24,69 Euro. Das sind mehr als fünf Prozent des Ausgleichswertes. Der ehemalige Gatte könnte daher auf eine Beteiligung an der Mütterrente pochen.