Zunächst wendet sich der Fluggast an die Fluggesellschaft, gegen die er Ansprüche geltend macht. In dem Schreiben sollten der konkrete Flug und der Grund für das Ersuchen angegeben werden.

Rührt sich das Unternehmen nicht oder übermittelt es ein unakzeptables Angebot zur Regulierung des Schadens, kann sich der Kunde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) melden.

Einen Antrag auf die Schlichtung gibt es auf der Webseite der SÖP unter www.soep-online.de. Dem Antrag sollten alle wichtigen Unterlagen zur Klärung des Falles beigelegt werden.

Dazu gehören Kopien vom Ticket, das Buchungsdatum, Angaben zu geplanten und tatsächlichen Reisezeiten sowie der Schriftverkehr mit dem Unternehmen. Das Verfahren ist für den Kunden in der Regel kostenlos.