Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes gelten auf allen Pisten und sind Maßstab der Gerichte:

1. Rücksicht: So verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird.

2. Fahrweise: Auf Sicht fahren, die Fahrweise dem Können und den Verhältnissen anpassen.

3. Fahrspur: Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.

4. Überholen: Nur mit genügend Abstand.

5. Ein- und Anfahren: Vergewissern, dass keine Gefahr für sich und andere besteht.

6. Anhalten: Nicht ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen aufhalten.

7. Auf- und Abstieg: Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Pistenrand nutzen.

8. Zeichen beachten: Markierungen und Signale beachten.

9. Hilfe: Bei Unfällen ist jeder zu Hilfe verpflichtet.

10. Ausweispflicht: Unfallbeteiligte und Zeugen müssen Personalien angeben.