Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes gelten auf allen Pisten und sind Maßstab der Gerichte:
1. Rücksicht: So verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird.
2. Fahrweise: Auf Sicht fahren, die Fahrweise dem Können und den Verhältnissen anpassen.
3. Fahrspur: Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.
4. Überholen: Nur mit genügend Abstand.
5. Ein- und Anfahren: Vergewissern, dass keine Gefahr für sich und andere besteht.
6. Anhalten: Nicht ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen aufhalten.
7. Auf- und Abstieg: Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Pistenrand nutzen.
8. Zeichen beachten: Markierungen und Signale beachten.
9. Hilfe: Bei Unfällen ist jeder zu Hilfe verpflichtet.
10. Ausweispflicht: Unfallbeteiligte und Zeugen müssen Personalien angeben.