Köln. Prinzipiell sind Ethanolöfen für den Gebrauch in der Wohnung ungeeignet. Wer dennoch nicht auf einen solchen Ofen verzichten möchte sollte unbedingt darauf achten, dass sein Gerät die DIN-Norm 4734 erfüllt. Außerdem sollten Verbraucher immer nur hochwertiges Ethanol zum befeuern verwenden.

Zum Heizen sind Ethanolöfen und -kamine in der Wohnung ungeeignet. Die dekorativen Geräte bergen Risiken, weil sie mit flüssigem Brennstoff Wärme erzeugen. Darauf weist der TÜV Rheinland in Köln hin. Verbraucher sollten einen Ethanolofen nur kaufen, wenn er die DIN-Norm 4734 erfüllt. Ein entsprechendes Prüfzeichen tragen nur die Feuerstellen, die von einem Experten auf diese Norm getestet und damit sicher sind.

Verbraucher sollten außerdem auf das Material des Ofens achten: Edelstahl, Glas oder Stein sind stabil und nicht brennbar. Zum Befeuern ist nur hochwertiges Ethanol ratsam. Günstige Varianten enthalten oft weniger als die empfohlenen 95 bis 98 Prozent reines Ethanol. Ihnen wurden Wasser und Gelbstoff beigemischt, die beim Brennvorgang unangenehme Gerüche erzeugen, erklären die TÜV-Experten.

Grundsätzlich gilt: mit Ethanol beheizte Räume häufig durchlüften. Bei zu wenig Sauerstoffzufuhr steigt der Gehalt von hochgiftigem, geruchsneutralen Kohlenmonoxid in der Luft. (dpa)