Mit dem Inklusionsgesetz setzt Nordrhein-Westfalen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Mit den Kommunen hatte sich die Landesregierung darauf verständigt, das Gesetz nicht am Tag der Verkündigung, sondern erst am 1. August 2014 in Kraft treten zu lassen. Der Zeitaufschub soll genutzt werden, um über eine Untersuchungsgruppe die Kosten der Inklusion für die Kommunen zu erheben.

Die Kommunen können gegen das Inklusionsgesetz bis zu einem Jahr nach dessen Inkrafttreten klagen.