Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die in Gelsenkirchen im Jahr 2014 von aktuell 14 auf 18 Prozentpunkte angehoben werden soll. Das spült der Stadt pro Jahr 1,2 Millionen Euro in die Kasse.
Besteuert werden etwa der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten, Tanzveranstaltungen und spezielle Filmvorführungen. Auch Prostitution oder Veranstaltungen wie Sex- und Erotikmessen zählen dazu.