Rund 11 000 Katzen erlegen Jäger jedes Jahr in NRW. Die Tiere gelten als wildernd, wenn sie im Jagdbezirk ohne ihren Halter mindestens 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden. Das Jagdgesetz regelt den Abschuss.
Das Landesamt für Naturschutz hält ausdrücklich nichts von einer Bejagung der Katzen durch den Menschen. Sprecher Schütz bezweifelt, dass dies ein wirksames Mittel ist, um den Bestand zu regulieren – im Gegensatz zur Kastration.