Brüssel.

. Die EU-Kommission will Banken zu mehr Kostentransparenz und Kundenfreundlichkeit zwingen. Künftig müsse jedes Geldinstitut seine Kontoführungsgebühren auf einem einheitlichen Info-Blatt aufschlüsseln, um Kunden einen Vergleich verschiedener Angebote zu erleichtern, heißt es in einer Vorlage der EU-Kommission. Demnach werden unter anderem auch Kontenwechsel zwischen verschiedenen Banken erheblich erleichtert. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wird am heutigen Mittwoch von Binnenmarktkommissar Michel Barnier und Verbraucherkommissar Tonio Borg vorgestellt.

Die Kommission erklärt mit ihrem Vorstoß frühere Versuche, die Banken durch Selbstverpflichtungen zu mehr Kundenfreundlichkeit zu bewegen, für gescheitert. Die neue Richtlinie dagegen müsste in allen Mitgliedstaaten verpflichtend umgesetzt werden. Dabei hat die Kommission genaue Vorstellungen, wie die neuen Regeln aussehen könnten. Bankkunden sollen demnach regelmäßig auf einem standardisierten Papier detailliert über alle aufgerufenen Gebühren aufgeklärt werden. In jedem Land soll zudem eine unabhängige Website einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglichen.

Des Weiteren will die Kommission den Wettbewerb zwischen den Geldinstituten stärken, indem Kontowechsel deutlich vereinfacht werden. Künftig soll es genügen, der jeweils neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Der neue Anbieter muss sich dann laut der EU-Vorlage zeitnah und kostengünstig um alles Weitere kümmern, inklusive der Übernahme von Daueraufträgen. Auch Kontowechsel zwischen verschiedenen EU-Staaten sollen künftig unkompliziert über die Bühne gehen.

Mit der Richtlinie wird weiterhin die Einrichtung eines eigenen Kontos zu einem europaweiten Grundrecht erhoben. Nach Angaben der Kommission verfügen 58 Millionen EU-Bürger nicht über ein Girokonto, wodurch sie von vielen Dingen des alltäglichen Lebens ausgeschlossen seien.

Die Initiative der Kommission sieht vor, dass es in jedem Land künftig mindestens eine Bank geben muss, die jedem Bürger die Eröffnung eines Guthabenkontos ermöglicht. Dem Vorschlag der Kommission müssen EU-Staaten und Europaparlament zustimmen.